Letzthin wurde ich auf einen interessanten elektronischen Diebstahlschutz für Oldtimer aufmerksam, “Classic Tracker and Immobiliser” nennt er sich und er kommt von Moss. Vermutlich ist er hierzulande gar nicht erlaubt, aber die Fähigkeiten des Geräts sind beeindruckend.
Mit drei Kabeln lässt sich das Gerät im Oldtimer installieren und schon ist es bereit. Versteckt überwacht es den alten Wagen und sollte sich jemand mit ihm aus dem Staub machen wollen, so erhalte ich simultan Mitteilungen als SMS und Email. Auf einer Mobiltelefon-App kann ich sodann die Position des Autos finden und ich kann sogar das Auto stoppen, entweder durch Zündungsunterbrechung oder durch Anhalten der Benzinpumpe. Und dann würde ich wohl mit dem Fahrrad oder einem anderen Auto zum Oldtimer fahren, allenfalls vorher die Polizei informieren.
Was aber, wenn ich den Oldtimer mitten auf einer Kreuzung stoppe? Oder auf der Überholspur der Autobahn mit folgendem Auffahrunfall? Wäre ich dann haftbar für die Folgen des Ferneingriffs? Irgendwie scheint mir die Sache nicht so simpel und einfach, wie es der Anbieter einen glauben machen will. Aber vielleicht bin ich ja auch einfach nur altmodisch.
Man hört allerdings auch, dass Autodiebe die Tracker- und Lokalisierungs-Melder bereits damit übertölpeln können, indem sie den Anhänger, in dem der gestohlene Wagen abtransportiert wird, innen so auskleiden, dass die Signale nicht übertragen werden können.
Weitere Informationen gibt es auf der offiziellen Produktseite.
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