Ein separater Führerschein für Oldtimer?
04.11.2016
Es gibt in unseren Breitengraden schon seit Jahrzehnten eine Sonderregelung beim Erwerb des Führerscheins. Wenn die Fahrprüfung mit einem Automatik-Fahrzeug gemacht wird, dann dürfen hinterher nur Automatik-Fahrzeuge gefahren werden, ein Auto mit Handschaltgetriebe ist dem Automatik-Geprüften untersagt.
Der Gesetzgeber nahm hier offenbar ein fehlendes Pedal, spricht das Kupplungspedal, zum Anlass, eine eigene Führerschein-Unterkategorie einzuführen. Die Logik war, dass wer das Spiel auf den drei Pedalen nicht gelernt habe, dem sei dieses auch nicht zuzutrauen.
Da fragt man sich natürlich, ob da die Grenze am richtigen Ort gezogen wurde und wie dies in Zukunft aussehen soll, wenn immer mehr Assistenzsysteme (und als solches könnte man ja auch die automatisierte Kupplung bezeichnen) die “Arbeit” des Autofahrers zunehmend erleichtern.
Wie steht es mit Parksensoren oder gar einem Einparkassistenten. Darf, wer die Prüfung mit einem derartigen System absolviert, hinterher dann keine Autos mehr fahren, die auf diese Hilfen verzichten müssen? Oder wie steht es mit dem ABS? Oder ESP? Oder der Antischlupfregelung? Tatsächlich wäre mancher moderne Autofahrer restlos überfordert, müsste er im Winter erstmals in seiner Autokarriere mit einem 40 oder 50 Jahre alten Automobil durch Schnee und Eis fahren.
Vielleicht wird irgendwann eine spezielle Fahrerlaubnis für das Führen von nicht-assistierenden Automobilen erfunden. Nicht, dass wir so etwas anstreben oder haben möchten. Aber ganz unlogisch wäre es nicht …