Continuations sind keine Oldtimer, sondern Neuwagen und sollen auch so behandelt werden (Frage der Woche)
15.02.2021
Immer mehr Hersteller haben begonnen, ihre Autos von einst nachzubauen, oftmals mit minutiöser Detailtreue. Nur, auf der Strasse fahren dürfen diese Fahrzeuge nach aktueller Gesetzeslage nicht, denn als “Neuwagen” müssten sie heutigen Zulassungsvorschriften genügen, was ohne Kompromiss bei der Originaltreue nicht zu machen ist. Damit bleiben sie auf Rennstrecken und Ausstellungen beschränkt, was schade ist.
Wir wollten von den Zwischengas-Lesern wissen, ob dies so sein muss, oder ob erleichterte Zulassungen möglich sein sollten.
Die Frage der Woche lautete daher: Sollten originalgetreue Nachbauten nach den damaligen Vorschriften zum Strassenverkehr zugelassen werden können?
Über die Hälfte (51,1 Prozent) der rund 280 Antwortenden sprachen sich für die aktuelle Lösung aus, d.h. neue Autos, zu denen auch Continuations gehören, sollen sich auch Neuwagenvorschriften beugen müssen, also keine Sonderregelungen für nachgebaute Klassiker.
Immerhin 39,3 Prozent allerdings sprachen sich für die Regelung aus, dass Continuations nur den damaligen Vorschriften entsprechen müssen, sofern sie genau entlang der ursprünglichen Spezifikationen nachgebaut wurden.
Für 9,6 Prozent passte keine der beiden Antworten.
Hier noch die grafische Auswertung der Umfrage:
Natürlich haben wir bereits eine neue Frage der Woche in die Runde gestellt. Nun wollen wir wissen, wieviel mehr wert Klassikerkäufern eine Handschaltung im Vergleich zum Automatikgetriebe ist.
Und natürlich kann man weiterhin alle Ergebnisse der bisherigen “Fragen der Woche” im Themenkanal nachlesen.