Elektrifizierte Klassiker sollen keine Oldtimer-Privilegien haben (Frage der Woche)
04.01.2021
Mit dem Fortschritt des elektrischen Automobils überlegen sich auch immer mehr Klassikerbesitzer, ihren alten Wagen auf einen elektrischen Antriebsstrang umzurüsten. Immer mehr Anbieter erkennen darin auch eine Chance für neue Angebote und stillen die zunehmende Nachfrage. Meist wird dabei der Motor samt Getriebe oder gar das ganze Chassis ersetzt, vom Klassiker bleiben Karosserie, Interieur und ein Teil des Fahrgefühls.
Wie aber soll man mit diesen umgebauten Oldtimern umgehen? Sollten diese weiterhin ein H-Kennzeichen (Deutschland) oder eine Veteranenzulassung (Schweiz, Code 180) erhalten, also Vorteile bei der Zulassung und Versteuerung geniessen? Dies wollten wir mit einer “Frage der Woche” von den Zwischengas-Lesern erfahren. Und noch selten waren sich die Antwortenden so einig.
Die grosse Mehrheit im Umfang von 86,8% der 340 Umfrageteilnehmer sind ganz klar dagegen, dass diese umgebauten Autos Oldtimer-Privilegien geniessen, denn aus ihrer Sicht sind Fahrgestell und Antriebsstrang Teil der Seele des alten Autos.
Ein kleiner Prozentsatz gibt sich etwas konzilianter. 8,2 Prozent können sich vorstellen, dem Wagen den Oldtimerstatus zu lassen, wenn die moderne Technik spurlos zurückgerüstet waren kann.
Nur gerade 3,2 % wollen einem umgebauten alten Auto die Oldtimer-Privilegien lassen, solange die äussere Erscheinung intakt bleibt.
Für 1,8 Prozent passte keine der Antworten.
Das Verdikt ist eindeutig, die Elektrifizierung alter Autos ist bei den Klassikerfreunden eher verpönt.
Hier die Antworten noch in grafischer Form:
Natürlich wurde bereits die nächste “Frage der Woche” lanciert. Diesmal wollen wir wissen, welches von neun jüngeren Autos, die heute noch günstig zu haben sind, die Zwischengas-Leser für die Zukunft beiseite stellen würden, wenn sie Platz und Geld dafür hätten.
Und natürlich kann man weiterhin sämtliche Ergebnisse früherer “Fragen der Wochen” im entsprechenden Themenkanal nachlesen.