Mit dem Fortschritt des elektrischen Automobils überlegen sich auch immer mehr Klassikerbesitzer, ihren alten Wagen auf einen elektrischen Antriebsstrang umzurüsten. Immer mehr Anbieter erkennen darin auch eine Chance für neue Angebote und stillen die zunehmende Nachfrage. Meist wird dabei der Motor samt Getriebe oder gar das ganze Chassis ersetzt, vom Klassiker bleiben Karosserie, Interieur und ein Teil des Fahrgefühls.
Wie aber soll man mit diesen umgebauten Oldtimern umgehen? Sollten diese weiterhin Vorteile bei der Zulassung und Versteuerung geniessen?
Die Frage der Woche lautet entsprechend: Sollen elektrifizierte Klassiker Oldtimer-Privilegien geniessen?
Resultat
Endgültiges Resultat der Umfrage:
1
Nein, auf keinen Fall. Das sind keine Oldtimer mehr, denn der Antriebsstrang und das Fahrgestell sind Teil der Seele und des historischen Kulturguts
Nein, auf keinen Fall. Das sind keine Oldtimer mehr, denn der Antriebsstrang und das Fahrgestell sind Teil der Seele und des historischen Kulturguts
2
Teils, teils. Solang die Technik wieder spurlos rückgerüstet werden kann und die Substanz so für die Zukunft gerettet wird, ist auch der umgerüstete Klassiker immer noch ein Oldtimer
Teils, teils. Solang die Technik wieder spurlos rückgerüstet werden kann und die Substanz so für die Zukunft gerettet wird, ist auch der umgerüstete Klassiker immer noch ein Oldtimer
3
Ja, denn solange noch eine alte Karosserie drauf und die äussere Erscheinung intakt ist, handelt es sich immer noch um ein altes Automobil
Ja, denn solange noch eine alte Karosserie drauf und die äussere Erscheinung intakt ist, handelt es sich immer noch um ein altes Automobil
4
Keine der Antworten entspricht meiner Meinung
Keine der Antworten entspricht meiner Meinung
Ihre Teilnahme
Die Umfrage wurde bereits am 3. Januar 2021 abgeschlossen.
Eine Teilnahme ist deshalb nicht mehr möglich.
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