Seit dem 1. Januar 2014 ist das Fahren bei Tag mit Licht in der Schweiz vorgeschrieben. Löblicherweise hat man für die Oldtimer, die vor dem 1. Januar 1970 in Verkehr gesetzt wurden, eine Ausnahme gemacht. Diese dürfen auch weiterhin ohne Licht am Tage verkehren. Wenn das Licht aber tatsächlich der Verkehrssicherheit helfen sollte, dann müssten sich wohl auch die “Ausnahme-Fahrer” überlegen, besser doch mit Licht zu fahren, um neben den mit teilweise arg hellem Tagfahrlicht fahrenden Neuzeitler nicht völlig ins Dunkel zu geraten.
Der moderne Personenwagen behilft sich spezieller LED-Tagfahrlichter, die kaum Strom benötigen und immer mehr auch Designelemente am Auto sind. Ältere Fahrzeuge aber sind auf die Nutzung des Abblendlichts angewiesen, womit natürlich deutlich mehr Strom benötigt wird, der sich sogar in zusätzlichen Verbrauchswerten zeigt. Zudem besteht vermehrt das Risiko, dass das Licht nach Abstellen des Wagens nicht ausgeschaltet wird, denn viele Fahrzeuge der Siebziger- oder Achtzigerjahre hatten noch keine automatischen Abschaltvorrichtungen.
Besonders schlimm trifft es die Sportwagen mit Klappscheinwerfer, bei ihnen leidet oft die Optik und der Luftwiderstand nimmt zu. So ist es kein Wunder, dass auch Oldtimer-Besitzer auf die Idee kommen, ihr Auto mit LED-Tagfahrlicht nachzurüsten, fallen doch damit die meisten genannten Nachteile weg.
Allerdings begeben sie sich jetzt in eine Grauzone, was die Veteranenzulassung (Sonderstatus für Oldtimerfahrzeuge (Code 180), die erlaubt, mehrere Autos auf ein Kennzeichen einzulösen und das Motorfahrzeug-Kontrollintervall auf sechs Jahre zu dehnen) anbelangt. LED-Zusatzlampen sind keine zeitgenössischen Zubehör-/Anbauteile und gehören aus Sicht der Strassenverkehrsämter nicht an einen Veteran.
Eine Anfrage beim Strassenverkehrsamt Zürich ergab, dass man die Nachrüstung von LED-Lichter an Veteranenfahrzeugen nicht als Pflicht sehe. Wenn der Fahrzeughalter sich trotzdem für eine freiwillige Nachrüstung entschiede, verliere er die Vergünstigungen des Veterenanstatus, will heissen, sein Fahrzeug wird behandelt wie modernere Occasionen, muss alle zwei Jahre zur Kontrolle und kann nicht auf ein Veteranen-Kontrollschild eingelöst werden.
Andere Strassenverkehrsämter sehen dies ein wenig pragmatischer und meinten auf Rückfrage, dass der Veteranenstatus durchaus aufrecht erhalten bleiben könne, wenn die LED-Lichter spurlos demontierbar wären.
Man ist sich also noch nicht ganz einig zwischen den Kantonen, allerdings hofft man, dass das ASTRA oder die Vereinigung der Strassenverkehrsämter schon bald gemeinsam zu einer Regelung kommen könne. Tatsächlich seien bisher halt auch noch kaum solche Fälle vorgekommen, meinte ein Sprecher eines Strassenverkehrsamtes.
Nun, wir haben schon einige dieser Fahrzeuge zirkulieren sehen und es werden wohl immer mehr sein. Ob neumodische LED-Lichter wirklich an einen Oldtimer gehören, wenn man ästhetische und Kulturgut-Kriterien anwendet, ist allerdings dann eine ganz andere Frage.
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Beispiel: Ford M Reihe P7 wurde in den Jahren 1967 bis 1971 produziert und in Verkehr gesetzt. Mein 26 M hat dieselben elektrischen Bauteile installiert wie über die ganze Baureihe. Die Elektrik-Technik war auch ein Entscheidungsargument für diese Regelung. Meine heutige Testfahrt hat mir aufgezeigt, wie sehr gross der Verbraucherstrom der Abblendlampen sind. Bei schwächelnder Batterie ist es nicht so toll, wenn nach einem Kurzhalt der Wagen nicht mehr anspringt und erst eine längere Pause benötigt zwecks Erholung. Nach 20 km Fahrt mit Abblendlicht kein Start mehr möglich. Weitere 30 km ohne bzw. mit Standlicht Fahrt zur Tankstelle. Nach Auftanken problemloser Start mit drehfreudigem Anlassen. Fazit: Sehr grosser Stromverbrauch mit Vollbeleuchtung und Grund dafür nicht mit brennendem Licht den Motor zu starten!
Gerechterweise muss ich schon klarstellen, dass meine Starterbatterie Original Motorkraft mit Flachanschlussklemmen selber ein "Oldtimer" mit Seltenheitswert ist, datiert vom April 2004 - und jetzt ersetzt wird.
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