Das Ende der “speziellen” Oldtimer
Vor und nach dem Krieg bauten sich findige Bastler individuelle Sportwagen, indem sie auf ein bestehendes und teilweise optimiertes Fahrgestell eine flotte Karosserie schraubten. Die Basis stammte etwa von einem Austin Seven oder einem MG TD, später bot der VW Käfer eine geeignete Plattform für vielerlei Umbauten vom Buggy bis zum Sportwagen mit Flügeltüren.
Das Baujahr des Rahmens, respektive dessen erstmalige Zulassung zum Strassenverkehr legte fest, welche gesetzlichen Zulassungsbestimmungen anzuwenden waren. Und niemand hätte sich damals vorgestellt, dass man dem 1975 konstruierten Buggy auf dem Fahrgestell von 1959 die Zulassung verweigern müsste, weil er nicht die Vorschriften von 1975 erfüllte.
Im Jahr 2012 aber passten die Schweizer ihre Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS, 741.41) an. Und darin findet sich seither folgende Bestimmung:
Art. 458 Anwendbares Recht bei Änderungen dieser Verordnung
1 Fahrzeuge, die bei Inkrafttreten einer Änderung dieser Verordnung schon im Verkehr stehen, müssen mindestens den Anforderungen entsprechen, die zum Zeitpunkt ihrer ersten Inverkehrsetzung galten. Vorbehalten bleiben Übergangsbestimmungen, die eine Nachrüstungspflicht vorsehen.
2 Nachträglich eingeführte Erleichterungen können in Anspruch genommen werden, wenn die damit verbundenen Bedingungen und Auflagen eingehalten sind.
3 Werden an bereits im Verkehr stehenden Fahrzeugen tiefgreifende Änderungen vorgenommen, so werden diese nach dem zum Zeitpunkt der Nachprüfung vor der Weiterverwendung (Art. 34 Abs. 2) geltenden Recht beurteilt. Tiefgreifende Änderungen sind namentlich:
... 1. Änderungen, die das Konzept des Fahrzeugs verändern, wie der Austausch ganzer Karosserien oder der Einbau von Antriebseinheiten, die nicht aus der Epoche des Fahrzeugs stammen;
.... 2. Änderungen, die die Verkehrssicherheit beeinträchtigen, wie das nachträgliche Anbringen von gefährlichen aerodynamischen Anbauteilen.
Diese Bestimmung hat es in sich, denn, wortwörtlich ausgelegt, ist man schnell bei einer “Konzeptänderung”. Und aus der Konzeptänderung wird abgeleitet, dass das Fahrzeug den gesetzlichen Bestimmungen zum Zeitpunkt des Umbaus entsprechen müsse. Natürlich kann kein Fahrzeug mit Technik der Dreissiger-, Fünfziger- oder Sechzigerjahre die heutigen Sicherheits- und Umwelt-Anforderungen erfüllen.
Nun könnte man sagen, dass wohl heutzutage kaum mehr neue Buggys entstehen, aber was ist, wenn man ein Fahrzeug nach langer Standzeit restauriert und die Geschichte nicht mehr lückenlos nachgewiesen werden kann? Ein Special mit einem Vorkriegs-Fahrgestell erfüllt kaum die Bestimmungen der Neunzigerjahre, eine Zulassung kann also insbesondere bei Importfahrzeugen zum unüberwindbaren Hindernis werden. Mit der neuen Bestimmung werden auch Fahrzeuge, die im Jahr 2010 noch zulassungsfähig gewesen wären, heute von den Behörden abgelehnt. Und auch Fahrzeuge, die längere Zeit gestanden haben, können beim Versuch der Neuzulassung plötzlich zum Problemfall werden. Und wir reden hier nicht von speziellen Veteranenzulassungen, sondern von der ganz normalen Strassenverkehrsbetriebserlaubnis.
Im Deutschland übrigens wird dies deutlich liberaler gehandhabt, dort zählt immer noch das Bau-/Zulassungsjahr des Rahmens. Und solange die Änderungen im Stil und mit den Komponenten aus der Epoche gemacht wurden, ist sogar eine H-Zulassung möglich. Andere Länder sind sogar noch flexibler. Eine einheitliche Regelung gibt es auch in der EU nicht, zu unterschiedlich sind heute noch die Ansichten der einzelnen Länder bezüglich der Zulassung an sich und der Oldtimer-Zulassung im Speziellen. Sollten diese Regelungen in der EU harmonisiert werden, ist zu hoffen, dass die Bestimmungen weniger rigide definiert werden als in der Schweiz und dann würde die (automatische) Übernahme dieser Gesetze in der Schweiz vielleicht sogar zu einer Entspannung sorgen.
Anmerkung: Das Farbbild zeigt einen Fiberfab der späten Sechzigerjahre, die Schwarzweissbilder einen Hawk MG Special auf Basis eines MG TD, wie er anfangs der Sechzigerjahre in der Zeitschrift Road & Track gezeigt wurde.

































