Parken bald nur noch für Oldtimer legal?
24.09.2013
Nun, wir geben es zu, der Titel ist etwas marktschreierisch. Aber tatsächlich birgt das Parken (oder Parkieren) moderner Autos, vor allem, wenn sie die Ausmasse eines SUVs mit fast zwei Metern Breite annehmen, ein durchaus erhebliches Bussenrisiko. In der Schweiz jedenfalls besagt der relevante Gesetzesartikel in der Signalisationsverordnung (SSV):
“Markierungen für den ruhenden Verkehr Art.79, 1ter: Wo Parkfelder gekennzeichnet sind, dürfen Fahrzeuge nur innerhalb dieser Felder parkiert werden. Parkfelder dürfen nur von den Fahrzeugarten benützt werden, für die sie grössenmässig bestimmt sind; für die Signalisation gilt Art. 48 Abs. 11.”
Exakt dem Wortlaut entlang interpretiert muss ein Fahrzeug also mit all seinen Extremitäten (also auch den Rückspiegeln) im Feld zu stehen kommen. Ein Audi Q7 ist mit Spiegeln weit über zwei Meter breit, viele Parkfelder messen gerade einmal 1,8 Meter, vor allem, wenn der Platz knapp ist oder wenn seit Jahrzehnten nichts mehr angepasst wurde.
Da passen zwar ein Alfa Romeo Giulia SS, ein VW Käfer oder ein Opel Kadett A perfekt - auch die Rückspiegel waren, wenn überhaupt vorhanden, früher viel kleiner und näher am Auto montiert - aber bereits bei neuzeitlicheren Klassikern oder Autos mit luxuriösen Dimensionen wie dem Rolls-Royce Corniche wird es eng. Parkplatzmarkierungen haben schlicht das enorme Grössenwachstum des Personenkraftwagens nicht mitgemacht!
Ein wenig Entwarnung können wir aber noch geben. Nach Rückfrage bei der Stadtpolizei Zürich wurde uns mitgeteilt, dass in der Praxis nur Fahrzeuge gebüsst würden, deren Räder sich nicht innerhalb des Feldes befänden. Golf-Fahrer können also aufatmen, Gross-SUV-Besitzer aber müssen weiterhin nach grossen Parkfeldern suchen. Aber die gibt es ja auch ab und zu, wie unser Bild vom gelben Volvo (oben) zeigt.
Und zudem ist zu sagen, dass das Problem nicht ganz neu ist!