Kein Opferschutz - als Oldtimerkäufer muss man eine minimale Sorgfalt anwenden
Ein interessantes Gerichtsurteil wurde heute in der Bernerzeitung publiziert. Der Käufer eines Bizzarrini GT Strada hatte 2007 für fast 700’000 Franken von einem Händler in der Region Thun gekauft. Der Verkäufer hatte ihm vermittelt, dass der Wagen in gutem Zustand sei. Wegen schlechten Wetterbedingungen verzichtete der Käufer auf eine Probefahrt und übernahm den Wagen ungefahren. Später stellte sich heraus, dass der Wagen diverse Mängel aufwies und der Käufer wollte nun einen Teil des Kaufpreises zurück haben.
Sechs Jahre später gibt nun das Urteil des Regionalgerichtes dem Verkäufer Recht und nicht dem Käufer. Dieser habe jegliche Sorgfalt vermissen lassen und zum Beispiel die Möglichkeit, nur einen Vorvertrag zu unterschreiben und den endgültigen Kauf erst nach erfolgter Probefahrt bei besserem Wetter zu tätigen, nicht genutzt.
Es wäre wohl interessant gewesen, zu erfahren, wie sich die Gespräche wirklich zugetragen haben, aber vor Gericht stand wohl Wort gegen Wort und neben dem Schaden hat der Käufer nun auch noch Gerichtskosten und Anteile an den Anwaltskosten des Freigesprochenen zu tragen.
Oldtimerkauf ist Vertrauenskauf, das ist halt eben immer noch so.
Wir danken OiO-Ruedi Müller für den Hinweis auf dieses interessante Gerichtsurteil.
Und, wer mehr über den Bizzarrini Strada wissen möchte, der kann hier einen umfangreichen Bericht lesen .




























