Der Unfall von Le Mans im Jahre 1955 und seine Auswirkungen bis heute
13.01.2011
Das Jahr 1955 bleibt vielen Rennsport-Kennern als Jahr der grössten Rennsporttragödie überhaupt in Erinnerung. Der sympathische Herrenfahrer P. Levegh (unser Bild zeigt ihn kurz vor dem Unfall zusammen mit dem Mercedes-Rennleiter Neubauer) verunfallte schwer und riss viele Zuschauer mit in den Tod. Die Welt war geschockt und die Reaktion kam augenblicklich.
Regierungen und Motorsport-Verantwortliche aller europäischer Länder veranlassten Sondermassnahmen, um ähnliche Katastrophen zukünftig unmöglich zu machen. Sowohl Frankreich als auch Italien erliessen vorläufige generelle Verbote für Strassenrennen mit der Absicht, nur noch solche Kurse freizugeben, die weitgehende Sicherungen, vor allem für die Zuschauer, aufwiesen. Auch in Deutschland wurden nur noch Rennveranstaltungen zugelassen, die verschärfte Auflagen der ONS- und OMK_Abnahmekommissionen erfüllten. Mit diesen Reaktionen änderte sich der Rennkalender des Jahres 1955 substantiell, so wurde z.B. der Grosse Preis von Rom abgesagt, genauso wie auch der Weltmeisterschaftslauf in Reims. Die Schweiz sagte den Grossen Preis der Schweiz auf dem Berner Bremgartenkurs ab. Interessanterweise wurde der Weltmeisterschaftslauf zum Grossen Preis von Deutschland auf dem Nürburgring nicht abgesagt, da der Eifelkurs allgemein als “Sicherheitsrennstrecke” galt.
Seither ist der Rennsport viel sicherer geworden, nur selten passieren noch tödliche Unfälle. Während praktisch alle anderen Länder ihre Restriktionen wieder aufgaben, hob die Schweiz das damals verhängte Rundstreckenrennverbot nie mehr auf, so dass es bis heute keine Rundstreckenrennen in der Schweiz gibt. Man behalf sich damit, den Grand Prix der Schweiz im Ausland zu veranstalten, z.B. in Dijon, genauso wie die Rennwagenmeisterschaften der Schweiz, die ihre Rundstreckenrennen auf ausländischen Rundkursen durchführt. Angesichts der veränderten Rahmenbedingungen und der inzwischen erreichten hohen Sicherheit des Autorennsports wäre eine Gesetzesänderung in der Schweiz angebracht.