Sittenwidrige Preise und die drohende Rückabwicklung eines Oldtimerverkaufs
Gelesen habe ich diese neue Gerichtspraxis in der aktuellen Oldtimer Markt 8/2017, Seite 8. Da steht, dass das Oberlandesgericht Stuttgart am 8. März 2017 (OLG Stuttgart, Az. 3 U 30/16) entschieden hat, dass ein vor einigen Jahren verkaufter Oldtimer zurückgenommen werden müsse, weil der Preis überhöht gewesen sei. EUR 350’000 habe damals der Kaufpreis gelautet, während ein vom Gericht beauftragter Sachverständige nur auf EUR 100’000 bis 150’000 als Wert kam. Es handelte sich um ein Veritas Coupé, das als Einzelstück gewiss schwer einzuschätzen ist.
Wie ein Leser bemerkte, wurde das Urteil inzwischen wieder geändert und der Vertrag in der Folge (bisher) nicht rückabgewickelt. Nichtsdesto trotz erzeugt aber die im Gerichtsurteil vorgebrachten Argumente ein gerütteltes Mass an Unsicherheit.
Mit dem ursprünglichen Urteil wurde die übliche Meinung, dass ein Auto soviel wert sei, wie jemand bereit sei, dafür zu bezahlen, in Frage gestellt. Unter “sittenwidrigen” Preisen versteht man gemäss Gericht solche, die sich um das Zwei- oder Mehrfache vom eigentlichen Wert unterscheiden.
Dieses Betrachtung wirft eine ganze Menge unterschiedliche Fragen auf:
Wie bewertet man zum Beispiel berühmte Vorbesitzer? War der beim Verkauf mit über einer Million bewertete Porsche 911 von Steve McQueen dann auch sittenwidrig?
Und wie geht man mit einer interessanten Renngeschichte um?
Und, da das Urteil eigentlich beide Richtungen offen lässt, könnten nun auch Verkäufer, die ihren Wagen viel zu günstig hergaben, auf Rückabwicklung klagen?
Und wie geht man mit dem Zeitaspekt um, schliesslich könnte jeder, der vor zehn Jahren einen Ferrari 250 GT Lusso oder einen Aston Martin DB4 für EUR 50’000 oder 100’000 verkauft hat (und das kam gar nicht selten vor) heute auf einen deutlich höheren Wert pochen?
Und der Sachverständige, wie stellt man sicher, dass dieser auch wirklich alle Aspekte sinnvoll betrachtet? Werden Marktnotierungen , wie sie beispielsweise Classic Data (auch auf Zwischengas) veröffentlicht, plötzlich zum Juristenfutter?
Droht nun die grosse Klageflut und Rückabwicklungsanträge auf breiter Front? Dies ist wohl nicht zu befürchten, denn die meisten Oldtimerkäufer zahlen ja einen aus ihrer Sicht vernünftigen Preis für Ihr Auto. Aber auf der Hut sein, sollte man schon.
P.S. Wer sich selber kundig machen will, der findet das 19-seitige Gerichtsurteil hier .

































