Wenn sich die Geschichte (des Kabinenrollers) wiederholt …
Kaum jemand dürfte sich noch an die Fünfzigerjahre erinnern, als BMW die Isetta (oben links im Bild) lancierte. BMW war damals nicht alleine auf weiter Flur, da gab es nämlich auch noch den Herrn Jakob Oswald Hoffmann. Dieser wollte mit der Hoffmann Auto-Kabine 250 (oben rechts im Bild) eine eigene Version des Kabinenrollers von Isetta auf den Markt bringen, erhielt jedoch keine Lizenz der Italiener. Bauen wollte Hoffmann sein kleines Auto trotzdem und so veränderte er manches Detail, unter anderem verzichtete er auf die Fronttüre und setzte auf einen seitlichen Eingang. BMW war nicht erfreut über die unerwünschte Konkurrenz, setzte auf den Rechtsweg und gewann. Nach 100 Hoffmann Kabinen für DM 2900 war Schluss.
65 Jahre später scheinen wir wieder gleich weit zu sein. Im Jahr 2016 zeigte die Firma Micro den Microlino auf dem Genfer Autosalon.
Der moderne Kabinenroller war im Design an die BMW Isetta angelehnt, ging antriebstechnisch mit einem Elektromotor aber eigene Wege. Eine Fronttüre war aber vorhanden, genauso wie das Lenkrad, das wegklappte für einen bequemen Einstieg.
Der Microlino erhielt viel Aufmerksamkeit, die Familie Ouboter, die hinter Micro und dem Microlino steht, entwickelte das Gefährt weiter und schloss schliesslich einen Zusammenarbeitsvertrag mit einer italienischen Firma, die den Kleinstwagen bauen sollte.
Doch der italienische Geschäftsmann verkaufte seine Anteile an der gemeinsamen Firma an Artega in Deutschland weiter. Und Artega brachte nun einen eigenen Kabinenroller zur IAA, den Artega Karo.
Auch diese Geschichte scheint vor Gericht entschieden werden zu müssen. Und bereits der Aufritt in Frankfurt widersprach offenbar dem Beschluss des Landgerichts München. Dies scheint Artega-Geschäftsführer Klaus Dieter Frers allerdings wenig zu kümmern. Er hofft wohl auf für ihn bessere Entscheide der nächsthöheren Instanzen.
Leider hilft der ganze Schlamassel niemandem, denn die Konsumenten, die bereits einen Microlino bestellt haben, warten weiterhin auf die inzwischen weiterentwickelte Version des Schweizer Kabinenrollers, während es zumindest unklar sein dürfte, ob Artega-Karo-Besteller, die eine Initialzahlung von EUR 2500 tätigen, je zu ihrem ökologischen Kleinstautomobil kommen werden.
Die Geschichte wiederholt sich zumindest teilweise also erneut, ob auch das Ende gleich aussehen wird, werden wir wohl erst in fünf oder zehn Jahren wissen.


























