Das Tagfahrlicht und seine Konsequenzen für Oldtimer- und Youngtimer-Fahrer
23.04.2014
Seit dem 1. Januar 2014 ist Tagfahrlicht obligatorisch in der Schweiz, seit gestern werden fehlbare Lenker auch gebüsst. Autos ab Jahrgang 1970 müssen also nun ständig mit Licht fahren, mit speziell normiertem Tagfahrlicht oder mit Ablendlicht. Während Frankreich und Deutschland dieses nur empfehlen, hat es Österreich sogar wieder abgeschafft im Jahr 2008.
Oldtimer- und Youngtimerfahrer sind etwas verunsichert und suchen nach Wegen, um die Nachteile dieser neuen Pflicht zu umgehen. So vergisst man etwa bei alten Autos schnell, das Licht einzuschalten, weil keine Automatik hilft. Zudem ist der Mehrverbrauch, der mit 0,2 Liter pro 100 km beziffert wird, ein Dorn im Auge.Auch steigt das Risiko, dass man am Tage vergisst, beim Anhalten das Licht wieder auszumachen.
Gross ist der Missmut besonders auch bei Besitzern von Autos mit Klappscheinwerfern. In vielen Fällen sehen sie mit geöffneten Schlafaugen weniger elegant aus und bei ihnen dürfte auch der Mehrverbrauch wegen der beeinträchtigten Aerodynamik deutlich höher ausfallen als im Schnitt.
So denkt mancher über eine Nachrüstung von möglichst unsichtbar montierten LED-Tagfahrlichtern nach und tappt damit bereits in die nächste Falle. Denn mit der Montage derart modernen Leuchteinheiten werden natürlich die Originalität und damit die Zulassungsfähigkeit als Veteran respektive rollendes Kulturgut gefährdet.
Ob unter dem Strich das Tagfahrlicht wirklich querbeet zur Senkung Unfällen und deren Folgen führt, lässt sich übrigens nicht beweisen. Nebeneffekte auf nun im Vergleich schlechter sichtbare Fussgänger und Fahrradfahrer sowie nicht mehr so stark auffallende Motorräder sind zum Beispiel kaum erforscht ...