Vignetten-Sammlung als Sonnenblende
Seit 1985 gilt in der Schweiz die Vignetten-Pflicht. So muss für die Benützung der Schweizer Autobahnen und Autostrassen (Nationalstrassen erster und zweiter Klasse) eine jährliche Abgabe von CHF 40 (ursprünglich CHF 30) bezahlt werden.
Die erworbene Vignette klebt auf der Windschutzscheibe und hat ihre Gültigkeit vom 1. Dezember vor, bis zum 31. Januar entsprechend dem aufgedruckten Jahr. "Die korrekt am Fahrzeug angeklebte Vignette gilt als Zahlungsnachweis", ist in der Bundesverordnung nachzulesen. Es ist nicht anzunehmen, dass der abgebildete Wagen den Zahlungsnachweis korrekt erfüllt. Diese 13 Vignetten dienen wohl bereits als Sonnenblende und der kontrollierende Ordnungshüter wird wohl seine Probleme haben, auf die Schnelle die momentan gültige Vignette zu finden. Leider ist die Vignetten-Sammlung nicht ganz komplett, ansonsten könnte die Windschutzscheibe das wohl Wertvollste am ganzen Auto werden.
Nur in Deutschland können bis anhin noch sämtliche Strassen gebührenfrei benutzt werden. Doch wird sich diese Grosszügigkeit wohl bald ändern und man muss sich, wie in Österreich oder der Schweiz, eine Fahrerlaubnis erwerben.
"Zwischengas" sucht per 2030 die Windschutzscheibe, die noch aktiv am Verkehr teilnimmt und sämtliche bisherigen Vignetten der Länder Schweiz, Österreich und Deutschland mit sich trägt. Ein Geschenk wartet bereits!




















