Der Staat kassiert immer wieder ein ...
24.01.2016
Es gibt Regelungen, die empfindet man sofort als unfair, obschon sich offenbar kaum jemand daran stört. Oldtimer beispielsweise werden gar nicht so selten von einem Land ins nächste verkauft. Weil es sich meist um gehätschelte Sammlerobjekte handelt, verändern sie sich auch nicht stark über die Jahre. Geht der alte Wagen nun wieder in ein Land zurück, aus dem er einst exportiert wurde, würde man annehmen, dass die Einfuhrsteuer und die Mehrwertsteuer sowie andere Abgaben nicht erneut fällig werden. Schliesslich wurden diese Steuern ja bereits bei einer früheren Einfuhr abgeliefert.
Falsch gedacht, denn im Schweizerischen Zollgesetz (ZG) Artikel 10, Absatz 3 “inländische Rückwaren” steht beispielsweise:
“Kommen die Rückwaren nicht zur ursprünglichen Versenderin oder zum ursprünglichen Versender zurück, so dürfen sie nur innerhalb von fünf Jahren nach der Ausfuhr zollfrei wieder eingeführt werden.”
Natürlich ist nur in den seltensten Fällen der Käufer auch der ursprüngliche Besitzer und auch die fünf Jahre sind bei einem Auto vergleichsweise kurz gewählt. Neben dem Zoll, der gewichtsbezogen nicht sehr kostspielig ist, werden (in der Schweiz) die Automobilsteuer (4%) und die Mehrwertsteuer (8%) auf den aktuellen Wert des Fahrzeugs belastet, was den Hauptteil der Einfuhrabgaben und -steuern ausmacht.
Es kommt aber noch schlimmer. Ein wieder eingeführtes Automobil wird auch von den Zulassungsbehörden wie ein Wagen behandelt, der noch nie im Land (in diesem Falle in der Schweiz) eine Zulassung erhalten hat. Der Wagen muss also die komplette Import-Prüfung und im Extremfall die Einzelabnahme durchstehen und es kann im Rahmen dieser Prüfungen durchaus sein, dass eine Strassenverkehrszulassung verweigert wird, obschon dasselbe Auto sieben oder zehn Jahre früher (in weitgehend identischem Zustand) schon einmal erfolgreich zugelassen werden konnte.
Offene Grenzen? Nicht für Oldtimer-Käufer und Verkäufer. Und es kann ziemlich ins Geld gehen. Wird ein Auto innert 20 Jahren zweimal zwischen der Schweiz und Deutschland hin- und herverkauft, sind die genannten Abgaben also mehrfach fällig, der Staat kassiert jedes Mal mit. Und bei steigenden Oldtimer-Preisen werden die Abgaben auch noch bei jeder Einfuhr teurer ...