Begriffsverwirrungen im Oldtimer-/Youngtimerumfeld
18.08.2014
Spätestens mit dem Aufkommen des Youngtimers ist die Begriffswelt rund um das historische Automobil schwierig geworden. Eine gängige Definition ist, dass Youngtimer 15- bis 30-jährige Fahrzeuge sind, während Oldtimer mindestens 30 Jahre alt sein müssen. Dies würde aber bedeuten, dass ein Youngtimer an seinem 30. Geburtstag zum Oldtimer wird, was zum Beispiel die Gesetzgeber auch so sehen. Es gibt aber auch Leute, für die bleiben Youngtimer immer Youngtimer. Ein VW Golf I von 1977 wären dann also auch nach 37 Jahren noch ein Youngtimer.
Weil wir gerne Sachen einordnen, sucht man dann halt schnell eine einfachere Struktur. Die FIVA zum Beispiel schlägt folgende “Epochen” vor (zu finden im “technical code 2010”):
- Klasse A (Ancestor) Fahrzeuge gebaut bis 31. Dezember 1904
- Klasse B (Veteran) Fahrzeuge gebaut von1. Jan 1905 bis 31. Dez 1918
- Klasse C (Vintage) Fahrzeuge gebaut von 1. Jan 1919 bis 31. Dez 1930
- Klasse D (Post Vintage) Fahrzeuge gebaut von 1. Jan 1931 bis 31. Dez 1945
- Klasse E (Post War) Fahrzeuge gebaut von 1. Jan 1946 bis 31. Dez 1960
- Klasse F Fahrzeuge gebaut von 1. Jan 1961 bis 31. Dez 1970
- Klasse G Fahrzeuge gebaut von 1. Jan 1971 bis zum FIVA Alterslimit (mindestens 30 Jahre alt).
Bis “E” hat man sich also auf Begriffe geeignet, die Klassen F und G aber unbeschriftet gelassen und im Falle von G sogar variabel lang definiert. G wären dann wohl “Oldtimer”.
Wie wäre es als Alternative damit:
Wir nennen die Klasse F “Wirtschaftswunder” und beschränken die Klasse G bis 1980 und würden sie “Breitenmobilisierung” nennen. Im Jahr 2021 hängen wir dann eine Klasse I an, die vom 1. Jan 1981 bis zum 31. Dezember 1990 reicht und “Elektronisierung” heissen könnte. 10 Jahre später kann man dann eine weitere Klasse anhängen.
Die Begriffe “Oldtimer” und “Youngtimer” könnten wir dann weiterhin als Sammelbegriffe für über 30-jährige Fahrzeuge und angehende Oldtimer benutzen.