Sind Fahrzeugpapiere die Berechtigung zum Nachbau?
Immer wieder staunen wir über Autos, die bei Restaurierungen praktisch als Neuwagen wiederentstehen. Idealerweise sind noch viele der ursprünglich verbauten Originalteile vorhanden und der Wagen hat auch wirklich noch viel mit dem vor vielen Jahrzehnten produzierten Auto zu tun. Aber nicht immer ist es so.
Technisch ist es natürlich problemlos möglich, Autos komplett neu aus dem Nichts aufzubauen. Für einen Ford Mustang oder einen MGB kann man die Teile dazu sozusagen im Versandhandel bestellen und dann einen Neuwagen herstellen. Zulassungsfähig ist das Auto dann natürlich nur, wenn alte Fahrzeugpapiere vorliegen. Billig wird das Vergnügen allerdings nicht, denn wenn die einzelnen Ersatzteile zu heutigen Preisen beschafft werden müssen, kostet der in der heimischen Garage montierte Neuwagen sicherlich deutlich mehr als ein Originalfahrzeug, zumindest im Falle des Mustangs oder des MGBs. Bei teureren Fahrzeugen sieht es natürlich anders aus, da lohnt sich der originalgetreue Nachbau. Firmen wie Pur Sang in Argentinien haben daraus ein Geschäftsmodell gemacht. Aber auch in unseren Breitengraden entstehen offensichtlich Klassiker neu, wie eine kürzlich publizierte News suggeriert.
Das Spektrum zwischen einem komplett originalen Klassiker, noch mit den ersten Pneus und Kerzen ausgerüstet, und einem vollständig neu aufgebauten “Klassiker”, bei dem kaum ein Teil mit einer damals gefertigten Komponente übereinstimmt, ist riesig. Und beim Fahren spürt man möglicherweise kaum einen Unterschied. Aber dies sollte noch keine Berechtigung darstellen, “Neuwagen” als originale Klassiker nachzubauen und als “Originale” zu vermarkten.


























