Das Recht, reparieren zu dürfen
07.03.2023
Autos wurden über die Jahre immer komplexer, vernetzter und digitaler. Kann ein begabter Mechaniker den Problemen eines Vorkriegsoldtimers oder auch eines Sechzigerjahreklassikers noch mit vergleichsweise einfachen Gerätschaften auf den Grund gehen, so ist dies bei Autos der Neuzeit unmöglich. Zwar wurden mit OBD/OBD2 Standardschnittstellen geschaffen, doch auf den Bus-Systemen läuft vieles ab, was nur der Hersteller der Komponenten im Detail versteht.
Einem Aussenstehenden ist es fast unmöglich, nicht mehr erhältliche Komponenten mit Alternativen zu ersetzen, die einen Eingriff in die Steuerungssoftware nötig machen oder den Dialog auf dem Bus-System (Stichwort CAN-Bus) verändern müssen. Man würde die Dokumentation von Schnittstellen, Protokollen, Software und Komponenten benötigen dazu.
Die Amerikaner haben dies schon recht früh erkannt und begonnen das “Right to Repair” einzuführen. Wenn der Konsument oder unabhängige Dienstleister dieses Recht zu Reparieren erhalten und durchsetzen können, dann ist der Hersteller von Produkten verpflichtet, ihnen die notwendigen Informationen und Diagnosemöglichkeiten zu geben, damit sie Reparaturen vornehmen können. Am Ende des Tages müssen Produkte vielleicht sogar anders konzipiert sein, damit sie der “Right to Repair”-Regulierung entsprechen.
Der junge amerikanische Autohersteller Aptera will hier einen grossen Schritt machen und zum Beispiel den Quellcode der verwendeten Software offenlegen. Ob das allein dann dazu reicht, Reparaturen “selber” durchzuführen, wird sich zeigen. Aber im Grundsatz tönt das Recht, reparieren zu dürfen, schon einmal wie eine gute Sache.