Bitte keine Steinigung!
Es war ein langer Weg durch 27 EU-Mitgliedstaaten, aber irgendwann war es geschafft: Am 24. Juli 2026 wurde die Verordnung (EU) 2026/1738 über die kreislauforientierte Konstruktion von Fahrzeugen und die Bewirtschaftung von Altfahrzeugen („Altfahrzeugverordnung“) im Amtsblatt der EU veröffentlicht. Das Gute daran: historische Fahrzeuge sind ausgenommen. Man konnte glaubhaft machen, das Kulturgut auf Rädern nicht als Abfall angesehen werden darf.
Da gibt es dann schon einen Stich ins Herz, wenn man in Nordspanien einen Klassiker sieht, der offenbar seine letzte Garage Offroad gefunden hat. Vermutlich handelt es sich um einen Seat 124, Lizenznachbau des Fiat 124, der im Blech noch erstaunlich gesund aussieht. Wieso man sich die Mühe macht, ihn unter Steinen zu begraben, ist unbekannt. Aber viel fehlt nicht mehr. Da die Brüsseler Berufspolitiker hier selten vorbeikommen, wird das Ungemach wohl unentdeckt bleiben.
Genau das will die EU ja gerade vermeiden – die kalte Entsorgung in der Natur. Einerlei, ob es sich um Young- oder Oldtimer handelt. Nun wissen wir nicht, in welchem Zustand sich das 60er-Jahre Auto befand. Aber einen Weg hätte sicher gegeben. War es komplett, wäre es noch als Teileträger in Frage gekommen. War es fahrfähig hätte der Nachwuchs was lernen können. War es Schrott, wäre immerhin der Metallpreis geblieben. So oder so – für eine Steinigung ist jeder Klassiker zur schade.


























