Früh übt sich … Verantwortung
Erfolgreiche Motorsport-Karrieren fangen nicht selten im Kart an. Deshalb liest es sich dramatisch, was die Disziplinarkommission (DK) von Auto Sport Schweiz im Kapitel Kartsport berichtet: «Emily Hunkeler hat gegen … gültige Bestimmungen der ASS verstossen. … Die Puffo-Trainingslizenz … wird mit sofortiger Wirkung entzogen. … Der Lizenzentzug bzw. die Suspendierung (bis 31. Dezember 2027) … wird bei der FIA hinterlegt.»
Was war geschehen? Emily hatte bei der Veranstaltung «T4 Tillotson Euro Cup, Kategorie Bambino» im Mai 2026 mit einer dafür nicht zulässigen Puffo-Trainingslizenz an einem Kart-Wettbewerb teilgenommen. Zudem wurde ein Kart eingesetzt, das wesentlich leistungsstärker war als im Rahmen der Trainingslizenz vorgesehen. Verantwortlich dafür – der Erziehungsberechtigte Markus B.: Die DK hält ausdrücklich fest, dass «Emily Hunkeler im Alter von fünf Jahren nicht in der Lage ist, die aktuellen Reglemente zu lesen und zu verstehen.»
Mal ganz abgesehen davon, ob eine Fünfjährige nicht nur körperlich, sondern auch verstandesmässig reif für ein Rennkart ist – bei historischen Kart-Veranstaltungen liegt das Mindestalter aus Sicherheitsgründen bei 15 Jahren –, wer kann ihr begreiflich machen, dass sie nichts falsch gemacht hat, aber ein Jahr lang nicht mehr offiziell fahren darf? Und wieso darf ein Erziehungsberechtigter sein Kind nach eigenem Gusto auf die Strecke schicken, ohne dass jemand Lizenz und Kart überprüft? Die jetzt verhängte Busse von 2000 Franken wird ihn wohl nicht davon abhalten, das Kind bis 2028 auf Trainingsstrecken üben zu lassen.
Als der Kartsport vor 70 Jahren in Kalifornien erfunden wurde, fuhren nur Erwachsene. Erst nach Michael Schumachers Karriere wurden in den 1990er-Jahren Micro-(Puffo)Karts für Kinder angeboten, die ab acht Jahren an Rennen teilnehmen dürfen. Regeln sind dabei keine Schikane, sondern Lebensretter wie das DK in seiner Entscheidung betont: «Zum Schutz der Minderjährigen wurde die Lizenz entzogen. ... Das Abweichen von den technischen Vorgaben der Puffo-Kategorie stellte ein hohes Gefahrenpotenzial für das Kind dar.»
Das scheint hier jemand nicht verstanden zu haben – oder hat sich aus falschem Ehrgeiz darüber hinweggesetzt. Ein Risiko, dass nicht er trägt, sondern die junge Fahrerin, die noch gar nicht verstanden hat, wie gefährlich Leidenschaft sein kann. Das muss ihr schleunigst jemand erklären – möglichst nicht der Erziehungsberechtigte.


























