Namen und Ausweiseinträge sind Glückssache oder: Vom CJ zum XJ
Ich glaube sogar, meinen Jaguar einmal in einer Zulassungsstatistik gefunden zu haben. Denn er ist – war – einzigartig! Als Kanada-Version von einem Schweizer 1985 in Toronto gekauft, rollte der Wagen 2001 in Basel über den Zoll und erhielt bei dieser Gelegenheit ein entsprechendes Zollformular.
In der Schweiz ist dieses schlicht als "1320" bekannt. Wenn jemand bei einem Auto, das zum Verkauf steht, aber ganz offenkundig bereits eine Geschichte im Ausland erlebt hat, nach einem "Dreizehnzwanzig" fragt, dann meint er nichts anderes als: "Ist der Wagen in der Schweiz bereits verzollt?"
Nun, ich habe die Kopie des fraglichen Dokuments in meinen Unterlagen zum Auto mitbekommen. Was mich allerdings stets etwas irritiert hat, ist die Bezeichnung darauf: Jaguar CJ2, ein Jeep sozusagen. Nachforschungen haben keine Bestätigung geliefert, dass es in Kanada eine interne Bezeichnung für den XJ gegeben hätte. Schlussfolgerung: Er hiess immer XJ 12.
Der Gipfel aber war, dass der pflichtbewusste Beamte beim Strassenverkehrsamt natürlich diesen "Titel" auch im Fahrzeugbrief eingetragen hat. Seit der Zulassung in der Schweiz heisst also ein einziger Jaguar hierzulande wie der erste zivile Jeep nach dem Zweiten Weltkrieg CJ2 (Civilian Jeep). Und das hat mich irgendwie – bei allem Respekt für den Jeep! – gestört.
Der Zufall, ein grosses Wort, wollte es, dass ich nach dem vermeintlichen Verlust meiner Fahrzeugpapiere davon ein Duplikat machen lassen wollte. Das wäre kein grosser Aufwand, im Amt sind alle Daten hinterlegt, es gibt einen neuen Fahrzeugausweis mit dem entsprechenden Hinweis "Duplikat". Kommt der originale wieder zum Vorschein, bringt man die Kopie zur Vernichtung wieder zurück.
Bei dieser Gelegenheit habe ich die Betriebsanleitung und das Serviceheft des Wagens durchgeblättert und siehe da: Ein Mensch, der Arzt hätte werden können, hat im Servicebüchlein "85 x J 1 2" reingeschrieben - oder heisst das 85 x CJ2?. Der Zöllner hat offenbar dieses zur "Inspiration" verwendet, wie er das in "Silver-Sand" lackierte Ding da draussen im Zollfreilager benennen könnte.
Zum Duplikat fragte ich den Beamten um eine Korrektur und erwartete ein grosses Tamtam. Dieser verzog sich kurz zum Kollegen, ich nutzte die Zeit, wühlte durch meine Dokumente – fand dabei das Original samt Abgastest wieder – und war höchst erfreut, als der Mann wieder seinen Platz hinter dem Schalter einnahm. Er zerriss folglich das Antragsformular und – meinen frisch wiedergefundenen Fahrzeugausweis!
Dazu meinte er lapidar, was der Zöllner wohl zu sich genommen habe, und reichte mir kurz darauf einen korrigierten, normalen Fahrzeugausweis – kein Duplikat – für einen: Jaguar XJ 12! Die Kosten, so der Originalton hinter dem Schalter: "Beamtenfehler sollten nichts kosten!" Respekt für das Strassenverkehrsamt Zürich – übrigens nur wenige Schritte davon entfernt wo das untere Bild beim letzten Albisgütli Classic Cars and Bikes entstanden ist.
Wie ist es Ihnen schon ergangen, gibt es anderswo auch Falscheinträge und – wurde diese schnell und unkompliziert behoben?

































