In der Causa “Kienle Automobiltechnik GmbH” hat das Amtsgericht Ludwigsburg dem Geschäftsführer Klaus Kienle ein “allgemeines Verfügungsverbot” auferlegt, um zu verhindern, dass sich die Vermögenslage bis zur Entscheidung in dieser Sache nachteilig verändert.
Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Kienle Automobiltechnik GmbH geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Klaus Kienle ist damit seiner Geschäftsführer-Kompetenzen enthoben und darf seine Firma (vorerst) nicht mehr betreten.
Über die Vorgeschichte wurde in den Berichten vom 31. Mai 2023, 16. Oktober 2023 und 31. Oktober 2023 bereits früher ausführlich berichtet.
























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