In manchen Strassenverkehrsämtern waren bei den Prüfern die Abnahmen von Veteranenfahrzeugen eine "Strafarbeit". Was dem geneigten Oldtimerenthusiasten vorkommt wie ein Segen, eine willkommene Abwechslung vom Alltag in der Prüfhalle, lag manchem Experten der MFK, der Motorfahrzeugkontrolle, wie ein schwerer Stein im Magen. Regelmässig gab es Diskussionen bei der Beurteilung des Zustandes und der Originalität bei Veteranenfahrzeugen – mit den Mechanikern oder gar den Besitzern der Fahrzeuge. Dabei standen in manchen Fällen die Dienstpflicht des Experten von der MFK dem Fachwissen des Marken- oder gar Modellprofis sowie des Enthusiasten gegenüber. Fragen, so banal wie: "Braucht der Volvo Amazon von 1961 nun von den vorderen Positionslichtern getrennte, orange Blinker, oder sind die ursprünglich rein weissen, demzufolge weiss blinkenden so auch in Ordnung?" sorgten für unnötige Verzögerungen und schlechte Stimmung, Ressentiments und – selten einmal – starke Worte.
Dino Graf, Vorstand SHVF – Ressort Politik: "Der Veteraneneintrag für klassische Fahrzeuge ab 30 Jahren ist eine tolle Sache. Seit den neunziger Jahren gibt es den Code 180, und er ist ein Gewinn für die Besitzerinnen und Besitzer von Oldtimern. Die Oldtimersammlerinnen und -sammler schätzen den Veteraneneintrag und würdigen das Engagement des ASTRA sehr: Veteranen geniessen längere Prüfungsintervalle, und je nach Kanton können sechs oder mehr Sammlerfahrzeuge auf ein Kontrollschild eingelöst werden." Doch hat die bisherige Weisung zum Veteraneneintrag in den vergangenen Jahren auf den Strassenverkehrsämtern bei Prüfungen immer wieder zu Diskussionen geführt. Dabei ging es immer um Themen wie Originalität und optischer Zustand, der gemäss bisheriger Weisung "überdurchschnittlich sein müsse". Besonders stossend war der Umstand, dass sich gewisse Halter von Autos mit Originallack oder -Interieurs dazu genötigt fanden, diese Originalsubstanz zugunsten eines optischen Neuzustands zu zerstören. Dabei war ein Kernproblem auch die Inkonsistenz dieser Beurteilungen.
Denn während für den einen Experten nur schöner als neu zählte, hat ein anderer die Spuren der Zeit an einem Auto als dessen Geschichte gewürdigt, wie der im unrestaurierten Originallack erhaltene SS Jaguar 100 aus der Sammlung von Dr. Christian Jenny beweist (Bilder). Der Dachverband "SHVF – Swiss Historic Vehicle Federation" wurde immer wieder mit solchen Themen aus dem Mitgliederkreis und der entsprechenden Orientierungslosigkeit in der Frage nach dem Originalzustand versus der Originalsubstanz konfrontiert.
Im Rahmen der Überarbeitung konnten sich die Klassik-Enthusiasten via Dachverband SHVF nun aktiv einbringen und entsprechende Vorschläge unterbreiten. Die neue, bereits per 1. August gültige Weisung ist wesentlich klarer und einfacher formuliert und nennt zum Beispiel: "Die Veteranen müssen technisch in einem einwandfreien Zustand sein."
Damit fällt der Hinweis zu Originalität und optischem Zustand weg und impliziert, dass der technisch einwandfreie Zustand, der nach wie vor geprüft wird, diese beiden Elemente mit einschliesst. Denn nach wie vor wird der Prüfer beurteilen, ob alle Komponenten dem entsprechen, was beispielsweise im Typenschein genannt wird. Andere Motoren oder Bremsanlagen und dergleichen werden künftig nicht einfach durch die Prüfung "rutschen".
Neu dürfen Veteranenfahrzeuge auch eine Anhängekupplung haben, selbst wenn sie keinen historischen Anhänger ziehen. Damit darf ein Wohnwagen mit dem alten Auto an ein Treffen gefahren werden, oder die Motorräder können auf einem sicheren, weil modernen Anhänger am alten Zugwagen mitgeführt werden.
Dazu nochmals Dino Graf: "Persönlich freue ich mich, dass unser Engagement in dieser Sache nun Früchte trägt, und wir begrüssen die neue Weisung sehr. Wir sind überzeugt, dass unsere Mitglieder und alle Fahrerinnen und Fahrer historischer Fahrzeuge wie auch die Öffentlichkeit davon profitieren werden, denn dies führt zu authentischeren, in ihrer Originalsubstanz erhaltenen Fahrzeugen, die ihre Spuren der Zeit, die Zeugnisse der Vergangenheit, mit Stolz tragen dürfen. Zudem wird es auf den Strassenverkehrsämtern zu weniger Diskussionen führen."
Und der Presseverantwortliche des Dachverbands schliesst mit den Worten: "Wenn ein Auto 30 Jahre oder älter werden durfte, dann ist es per se schon in einem besseren Zustand als seine 'normalen' Zeitgenossen, diese sind zu diesem Zeitpunkt nämlich bereits verschrottet worden."




































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