Die Stadt Rüsselsheim ist aufgrund einer Weisung des Regierungspräsidiums gezwungen, das Klassikertreffen im Jahr 2023 abzusagen und dies notabene wenige Tage vor der Austragung.
Eine fachliche Weisung der Oberen Naturschutzbehörde untersagt es der Stadt Rüsselsheim am Main, das Klassikertreffen zu genehmigen oder zu dulden.
Der Magistrat hatte in seiner Sitzung am 31.01.2023 als Untere Naturschutzbehörde eine Genehmigung für die Nutzung der Flächen erteilt und Kultur 123 mit der Durchführung des Klassikertreffens beauftragt.
Beim Klassikertreffen handelt es sich um das größte eintägige Oldtimer-Treffen Deutschlands, bei dem vor Corona bis zu 3000 Autos und zirka 30’000 Besuchende die Stadt aufgesucht haben. Der rechtliche Streit bezieht sich auf die Einbeziehung der Mainwiesen und der Frage, ob die Stadt Rüsselsheim am Main als Untere Naturschutzbehörde zu Recht oder zu Unrecht eine Genehmigung der Veranstaltung in diesem Landschaftsschutzgebiet ausgesprochen hat. Die Einbeziehung dieser Fläche war für das Jahr 2023 jedoch zwingend und alternativlos, da nach Corona nur auf das bestehende Sicherheitskonzept für die Veranstaltung zurückgegriffen werden konnte. Die Veranstaltung konnte also aus Sicherheitsgründen nur wie vor 2020 oder eben gar nicht stattfinden.
Im Rahmen eines gerichtlichen Eilverfahrens, das die Stadt vergangene Woche nach Erhalt der fachlichen Weisung initiiert hat, konnte nicht bewirkt werden, dass die Mainwiesen für die Durchführung des Klassikertreffens zur Verfügung stehen. Das Verwaltungsgericht hat im Rahmen eines Eilverfahrens die fachliche Weisung nicht aufgehoben, so dass der Stadt nur die geordnete Absage der Veranstaltung bleibt, da die Stadt alle ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel ausgeschöpft hat.
Um die Durchführung der Veranstaltung ab 2024 und für die Folgejahre zu gewährleisten, wird nun rein vorsorglich ein alternatives Sicherheitskonzept erarbeitet werden, das die Einbeziehung der Mainwiesen nicht mehr vorsehen wird, für den Fall, dass diese dauerhaft nicht zur Verfügung stehen sollten.
Die Stellungnahme vom 23. Juni 2023 von Carsten Müller, MdB und Vorsitzender des Parlamentskreis Automobiles Kulturgut zu dieser Problematik lautet wie folgt:
Zu dem vom Regierungspräsidium Darmstadt als Obere Naturschutzbehörde ausgesprochenen Verbot zur Nutzung der Mainwiesen für das traditionelle Klassikertreffen in Rüsselsheim sowie der von Grünen-Bundestagsabgeordneten geplanten Beschränkung der Besteuerung von historischen Fahrzeugen erklärt der Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag (PAK) und Braunschweiger CDU-Bundestagsabgeordnete Carsten Müller:
„Die offensichtliche Sachunkunde der Grünen trifft in diesen Tagen mehrfach die Oldtimerszene und führt zur typischen und anlasslosen grünen Verbotspolitik. Die Maßnahmen sind rein ideologischer Natur, um grüne Vorstellungen durchzusetzen.
In Rüsselsheim wird das rechtzeitig vom Rüsselsheimer Magistrat beschlossene und in diesem Jahr erstmals nach Corona wieder am traditionellen Standort, auf den Rüsselsheimer Mainwiesen und im Verna-Park, genehmigte traditionelle Klassikertreffen kurzfristig abgesagt. Verantwortlich dafür ist das Regierungspräsidium Darmstadt, das als Obere Naturschutzbehörde unter Leitung der grünen Regierungspräsidentin Lindscheid, kurzfristig ein Nutzungsverbot der Rüsselsheimer Mainwiesen verhängte und damit den Beschluss des Rüsselsheimer Magistrats kippte. Damit trifft der grüne, rein ideologische geführte Kampf gegen das Auto, ein erfolgreiches und über Jahrzehnte stattfindendes Oldtimertreffen am historischen Opel-Standort rund um die Opel-Villen. Dieses Klassikertreffen zieht jährlich nicht nur tausende historische Fahrzeuge aus Deutschland und den Nachbarländern an, sondern hätte auch an diesem Wochenende zahlreiche Menschen und Familien begeistert. Der durch Corona besonders gebeutelten Hotel- und Gastronomiebranche geht in Rüsselsheim und Umgebung eine wichtige Einnahmequelle verloren.
Ein grüner Finanzpolitiker hat in diesen Tagen eine Initiative zur Beschränkung der Oldtimer-Besteuerung angekündigt und sich auf den fehlerhaften Bericht des Bundesrechnungshofes bezogen. Von einem Finanzpolitiker erwarte ich, dass er die Fakten und Ausführungen, vor allem im Bereich der Besteuerung, auf Plausibilität prüft. Dabei wäre schnell aufgefallen, dass die Ausführungen des Berichts nicht belastbar sind. Ein in der Presse vom Kollegen angeführtes Beispiel verdeutlicht die Kenntnislosigkeit in diesem Kontext. Das verwendete Beispiel eines durchschnittlichen und damals handelsüblichen 93er Volkswagen Passat wird in der regulären Fahrzeugbesteuerung sogar günstiger besteuert als mit dem Pauschalbetrag bei einer Zulassung mittels H-Kennzeichen.
Diese Entwicklung und Aussagen machen mich fassungslos und zeigen, dass es den Grünen einzig um die konsequente Durchsetzung eigener Vorstellungen geht, ohne andere Auffassungen zu würdigen.“



























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