Wer in andere Länder fährt im (alten) Auto, muss sich mit den örtlichen Gegebenheiten befassen. Der ADAC hat einige wichtige Punkte für die vier Urlaubsländer Frankreich, Italien, Österreich und Schweiz zusammengefasst.
Dies gilt für Frankreich: Umweltzonen und Bussgeldrabatte
Frankreich zieht Jahr für Jahr viele Reisende an, die meisten nutzen dabei das Auto für die Urlaubsfahrt. Hier gibt es jedoch einige Dinge zu beachten.
Tempolimits: Während innerorts wie in vielen anderen Ländern 50 km/h erlaubt sind, variieren die Geschwindigkeitsbegrenzungen außerorts je nach Departement zwischen 80 und 90 km/h. Sollte die Beschilderung unklar sei, empfiehlt es sich 80 km/h zu fahren. Auf Schnellstraßen sind 110 km/h erlaubt. Auf Autobahnen darf nicht schneller als 130 km/h gefahren werden. Besitzt man seinen Führerschein weniger als drei Jahre, reduziert sich die zulässige Geschwindigkeit auf 110 km/h. Das gilt auch bei Nässe.
In Sachen Bußgelder muss bei einer Überschreitung der erlaubten Geschwindigkeit um 20 km/h mit mindestens 135 Euro gerechnet werden. Bei über 50 km/h über der ausgewiesenen Maximalgeschwindigkeit droht ein Bußgeld ab 1500 Euro.
Halten und Parken: In Frankreich regeln, wie in anderen südeuropäischen Ländern, Farben am Straßenrand, wo, wann und wie geparkt werden darf. Durchgezogene gelbe Linien stehen für ein absolutes Park- und Halteverbot. Ist die Linie gestrichelt, darf zum Ein- und Aussteigen kurz gehalten werden. Blaue Linien weisen Parkbereiche aus, in denen zeitlich begrenzt mit Parkscheibe geparkt werden darf. Kostenfrei erlaubt ist das Parken bei weißen Markierungen. Zusätzlich sollte man immer die Beschilderungen beachten.
Parkverstöße werden je nach Schwere beginnend mit 15 Euro geahndet.
Promillegrenze: Die Promillegrenze in Frankreich beträgt 0,5. Für Fahranfänger in den ersten drei Jahren des Führerscheinbesitzes gelten 0,2 Promille.
Das Bußgeld bei Alkohol am Steuer geht bei 135 Euro los. Trunkenheitsfahrten mit erheblicher Alkoholisierung können mit Geldstrafe bis 4.500 Euro und/oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahren und unter Umständen der Fahrzeugbeschlagnahme geahndet werden.
Rabatte bei Bußgeldern: Wer schnell zahlt (innerhalb von drei Tagen, wen der Bescheid direkt vor Ort ausgestellt wurde oder innerhalb von 15 Tagen ab Zustellung des Bescheids per Post), dem wird ein Rabatt beim Bußgeld gewährt. Bei ausländischen Betroffenen verlängert sich die 15-Tage-Frist auf 46 Tage. Die Höhe des Rabatts bezieht sich auf das jeweilige Vergehen. Zahlt man die Geldbuße jedoch nicht umgehend innerhalb einer bestimmten Frist, kann sich das Bußgeld erhöhen.
Umweltzonen/Citymaut: In mehreren Städten gibt es Umweltzonen (ZFE-m, „Zone à Faibles Émissions mobilité“). Sie werden durch Beschilderungen ausgewiesen. Das Einfahren in diese ist nur mit einer kostenpflichtigen Umweltplakette („Crit’Air“) erlaubt. Diese Zonen gibt es beispielsweise in Grenoble, Lyon, Marseille, Montpellier, Paris, Reims, Rouen, Straßburg und Toulouse. Außerdem können bei erhöhter Luftverschmutzung temporäre Umweltzonen eingeführt werden.
Der ADAC empfiehlt Frankreichreisenden, sich rechtzeitig um eine Crit’Air-Plakette zu kümmern und sich vor Reiseantritt über die aktuell geltende Lage in der jeweiligen Region zu informieren. Die Plaketten werden an der Windschutzscheibe befestigt, kosten rund fünf Euro und können online bestellt werden.
Verstöße gegen die Umweltzonenbestimmungen werden mit Bußgeldern ab 135 Euro geahndet.
Dies gilt für Italien: Verkehrsbeschränkte Zonen
Zahlreiche Urlauber zieht es auch in diesem Sommer wieder nach Italien. Auch hier gibt es für Autoreisende einige Besonderheiten zu beachten.
Tempolimits: Innerorts gilt, wie in Deutschland, eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h. Außerorts darf dagegen maximal 90 km/h gefahren werden. Auf Schnellstraßen sind es 110 km/h und auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h. Wer mit 20 km/h mehr als erlaubt unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von mindestens 175 Euro rechnen. Bei 50 km/h zu viel werden sogar ab 545 Euro fällig.
Halten und Parken: Parkplätze sind in Italien oft farblich markiert und sorgen für Verwirrung bei Reisenden. Ist der Bordstein schwarz-gelb markiert, gilt ein absolutes Parkverbot. Blaue Linien weisen einen gebührenpflichtigen Parkplatz aus. Gelbe Linien zeigen an, dass das Parken hier für Taxis, Busse oder Anlieger erlaubt ist. Bei weißen Linien kann kostenlos geparkt werden. Jedoch sollte immer nach zusätzlichen Schildern Ausschau gehalten werden. Wer mit dem E-Auto in Italien unterwegs ist, kann an Ladesäulen nur parken, wenn auch geladen wird. Ein Verstoß kostet bis zu 87 Euro. Bei sonstigen Parkverstößen droht ein Bußgeld ab 45 Euro.
Zona Traffico Limitato (ZTL): In vielen italienischen Städten und Gemeinden sind, vor allem in den historischen Stadtzentren, verkehrsbeschränkte Zonen eingerichtet. Die Zonen dürfen nur mit Sondergenehmigung befahren werden und die Beschilderung ist oft unübersichtlich. Bei Einfahrt in eine ZTL ohne Genehmigung droht ein Bußgeld von rund 100 Euro. Vorsicht: Fährt man mehrfach in eine ZTL ein, etwa auf der Suche nach einem Parkplatz, dann können jedes Mal 100 Euro fällig werden. Auch das Parken innerhalb der ZTL ist nicht gestattet: Hier können mindestens 42 Euro plus Verfahrenskosten fällig werden.
Promillegrenze: In Italien gilt eine Promillegrenze von 0,5. Wer alkoholisiert fährt und erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 545 Euro rechnen. Für Personen, die noch keine drei Jahre im Besitz ihrer Fahrerlaubnis sind, gilt ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.
Maut: Die meisten italienischen Autobahnen sind gebührenpflichtig. Dabei richtet sich die Höhe der Maut nach der gefahrenen Strecke. Der Betrag muss an den Mautstationen entrichtet werden. Vorsicht: Auf der A36, A59 und A60 bei Como nördlich von Mailand wird die Maut im sogenannten Free-Flow-System erhoben. Hier gibt es keine Mautstationen, an denen eine direkte Zahlung möglich wäre. Die Fahrzeuge werden elektronisch gescannt und die Kennzeichen automatisch erfasst. Das hat zwar den Vorteil, dass der Verkehr deutlich besser fließen kann, jedoch muss man sich selbst um die Bezahlung kümmern. Die Zahlung muss innerhalb von 15 Tagen nach Befahren der Autobahnen erfolgen. Das geht unter anderem nach Registrierung mit Angabe des Kennzeichens online, per App "Pedemontana Lombarda" oder vor Ort an der Kundendienststelle „Punto Verde“ auf der A36, Anschlussstelle Mozzate (Como) sowie an mehreren Tankstellen in der Region.
Dies gilt für Österreich: Harte Bestrafung von Schnellfahrern
Österreich ist für viele Urlauber das ganze Jahr über ein sehr beliebtes Ziel. Gerade im Sommer fahren viele Reisende nicht nur nach, sondern auch durch Österreich hindurch.
Tempolimits: Die Tempolimits ähneln denen in Deutschland: Innerorts darf maximal 50 km/h gefahren werden, außerorts sind es 100 km/h. Auf den Autobahnen ist eine Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h erlaubt und auf Schnellstraßen maximal 100 km/h. Zu beachten ist, dass auf den Autobahnen A10, A12, A13 und A14 nachts zwischen 22 und 5 Uhr nur 110 km/h erlaubt sind.
Ist man 20 km/h schneller unterwegs als erlaubt, droht ein Bußgeld von mindestens 30 Euro. Wer allerdings mit mehr als 50 km/h zu schnell erwischt wird muss mit bis zu 7500 Euro Bußgeld rechnen. Seit dem 1. März 2024 kann das Auto beschlagnahmt und sogar versteigert werden, wenn man mit mehr als 80 km/h innerorts oder mehr als 90 km/h außerorts über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit erwischt wird. Auch deutschen Autofahrern kann in einem solchen Fall das Fahrzeug eingezogen werden.
Halten und Parken: Halten und Parken ist verboten, wenn sich am Fahrbahnrand eine gelbe durchgehende Linie befindet. Ist die Linie unterbrochen, darf zum Ein- und Aussteigen kurz gehalten werden. Normale Parkplätze sind mit weißen Linien markiert. Kurzparkzonen sind durch Beschilderungen und meist blaue Bodenmarkierungen gekennzeichnet. Hier darf meist nur mit Parkschein geparkt werden.
Bußgelder bei Parkverstößen beginnen in Österreich bei 20 Euro.
Promillegrenzen: Die Promillegrenze beträgt 0,5. Daran sollte man sich unbedingt halten, Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, es kann auch sehr teuer werden: Wird man mit Alkohol am Steuer erwischt, droht in Österreich ein Bußgeld von mindestens 300 Euro.
Vignettenpflicht: Bis auf wenige Ausnahmen ist das österreichische Autobahn- und Schnellstraßennetz gebührenpflichtig. Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen benötigen eine Vignette, auf manchen Strecken wird eine Sondermaut (Streckenmaut) erhoben, zum Beispiel für die Passstraßen Brenner- und Tauernautobahn. Die Vignetten gibt es digital und zum Kleben, beispielsweise in den ADAC Geschäftsstellen.
Dies gilt für die Schweiz: Hohe Bußgelder möglich
Die Schweiz ist für viele Touristen ein beliebtes Urlaubs- und Transitreiseland. Wer hier mit dem Auto unterwegs ist, muss sich an die örtlichen Verkehrsregeln halten, sonst drohen empfindliche Strafen.
Tempolimits: Innerorts darf in der Schweiz maximal mit 50 km/h gefahren werden. Außerorts sind es 80 km/h. Wer auf den Schnellstraßen unterwegs ist, darf nicht schneller als 100 km/h schnell sein, und auf den Autobahnen gilt ein generelles Tempolimit von 120 km/h.
Bußgelder sind in der Schweiz oft deutlich höher als in Deutschland: Wer mit 20 km/h mehr als erlaubt erwischt wird, muss mit einem Bußgeld von mindestens 190 Euro rechnen. Ist man innerorts mit 40 km/h oder Außerorts mit mindestens 60 km/h zu schnell unterwegs, drohen hohe Geldstrafen sowie eine Freiheitsstrafe von einem bis zu vier Jahren. Auch das Fahrzeug kann eingezogen werden.
Halten und Parken: Gelbe Markierungen mit Kreuzen weisen ein Parkverbot aus, gelbe Linien am Fahrbahnrand stehen für ein Halteverbot. Außerorts darf nicht an Hauptstraßen geparkt werden.
Öffentliche Parkplätze sind in der Schweiz grundsätzlich markiert und sind meist gebührenpflichtig. Hierbei wird zwischen weißen Zonen (gebührenpflichtig mit Parkautomat), blauen Zonen (kostenlos mit Parkscheibe von Montag bis Samstag von 8 bis 18 Uhr für jeweils eine Stunde, an Sonn- und Feiertagen zwischen 18 Uhr und 8 Uhr ohne zeitliche Begrenzung) sowie gelbe Zonen (Privat-, Kunden- oder Firmenparkplätze) unterschieden.
Wer falsch parkt, kassiert ein Bußgeld ab 40 Euro.
Promillegrenze: Die Promillegrenze liegt in der Schweiz bei 0,5. Als Fahranfänger gilt man in der Schweiz, wenn man weniger als vier Jahre Fahrpraxis hat. Dann gilt eine Grenze von 0,1 Promille.
Wenn man mit Alkohol am Steuer erwischt wird, kann es schnell teuer werden: Es wird ein Bußgeld von mindestens 630 Euro fällig.
Autobahnvignette: Für das Befahren besteht eine Vignettenpflicht, die inzwischen aber auch elektronisch gekauft werden kann. Die Vignette zum Preis von CHF 40.00 gilt von Februar bis zum Januar des Folgejahres.
In der Schweiz werden schwere Verkehrsverstöße grundsätzlich mit besonders hohen Bußgeldern und Strafen (Haftstrafe, Führerscheineinzug, Fahrzeugenteignung) geahndet. Achtung: Wird man vor Ort erwischt und ist das Fahrzeug nicht in der Schweiz zugelassen, kann die Polizei sofort ein Bußgeld oder eine Sicherheitsleistung verlangen. Ansonsten wird ein Bußgeldbescheid verschickt.
Der ADAC verweist auf in diesem Zusammenhang auch auf das Kapitel “21. Reisen mit dem Oldtimer” des aktuellen ADAC Oldtimer-Ratgeber 2024/2025 mit Tipps rund um das Verreisen mit dem Oldtimer.










































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