Halter eines Oldtimers mit Veteranenstatus profitieren von einem längeren MFK-Prüfungsintervall und je nach Kanton von günstigeren Strassenverkehrsabgaben. Natürlich muss das Auto hierfür einige Anforderungen erfüllen. Im Nachfolgenden erklärt Gianni Santostefano, Leiter Technische Zentren des TCS Zürich, was alles zu beachten ist.
Welche Voraussetzungen muss das Fahrzeug erfüllen, um den Eintrag "Veteranenfahrzeug" zu erhalten?
Die erste Inverkehrsetzung des Fahrzeugs muss mindestens 30 Jahre zurückliegen. Das Fahrzeug darf nicht regelmässig sowie nur privat benützt werden, und die jährliche Fahrleistung ist auf durchschnittlich 2000 bis 3000 Kilometer oder circa 50 bis 60 Betriebsstunden zu beschränken. Das Auto muss der ursprünglichen Ausführung entsprechen. Umbauten müssen aus der Epoche des Fahrzeugs stammen. Ihr Fahrzeug muss optisch und technisch in einwandfreiem Zustand sowie überdurchschnittlich gut gepflegt und unterhalten sein. Wir akzeptieren Gebrauchsspuren, die trotz sorgfältigem Umgang und guter Pflege entstanden sind. Reparaturen müssen fachmännisch durchgeführt werden.
Was bedeutet "im optisch und technisch einwandfreien Zustand"?
Das Fahrzeug darf keine erkennbaren technischen Mängel im Sinne der gesetzlichen Vorschriften haben. Der Lack sollte in einem ordentlichen, nicht verbrauchten Zustand sein. Zudem darf er keine Blasen haben und nicht abblättern. Bei Chromteilen darf die Chromschicht nicht abgeplatzt sein. Das Verdeck muss dicht sein und darf keine Risse aufweisen. Ebenfalls darf das Interieur keine Risse oder Löcher aufweisen. Reparaturen müssen fachgerecht ausgeführt sein.
Wie sollen die Rostreparaturen durchgeführt werden?
Die Rostreparaturen dürfen nur in fachgerechter Ausführung (nach ASA-Richtlinie 8) sein, sprich keine mehrfach übereinander geschweissten Bleche (Patchwork). An der Aussen-Karosserie dürfen keine Rostreparaturen sichtbar sein.
Wann ist eine Änderung des Fahrzeuges Zeitgemäss?
Wenn die Änderung während der normalen Gebrauchszeit (zehn bis 15 Jahre nach der ersten Inverkehrssetzung) nachweisbar am betreffenden Fahrzeug ausgeführt wurde.
Wie werden nicht originale Felgen gehandhabt?
Auch für diese gilt, dass ein Nachweis erbracht werden muss, dass diese bis 15 Jahre nach der Inverkehrssetzung montiert und eingetragen wurden.
Muss dies der Fahrzeughalter beweisen?
Ja, die erforderlichen Nachweise sind vom Halter zu erbringen.
Wie sieht das bei einem nachträglichen Einbau eines DAB-Radios/CD-Players aus?
Ein moderneres Radio kann anerkannt werden. Die Anlagen sollen jedoch das Erscheinungsbild nicht stören.
Ist ein Nachrüsten von Tagfahrlichtern bei Veteranenfahrzeuge gestattet?
Nein, das Nachrüsten von Tagfahrlichter ist eine nicht zeitgemässe Änderung. Das führt zum Aberkennen des Veteranenstatus.
Wo kann ich erfahren, ob mein Fahrzeug die Veteranen-Anforderungen erfüllt?
Sie können beim TCS Zürich den Test "Vom Youngtimer zum Oldtimer" buchen. Die Experten werden Ihr Fahrzeug prüfen und Sie in Belangen des Veteranenstatus beraten. Nicht alle TCS-Sektionen können die Veteranenprüfung anbieten. Informieren Sie sich bei Ihrer Sektion: www.tcs.ch
Unabhängig von der Veteranenprüfung: Als TCS-Mitglied profitieren Sie von fünf Franken Rabatt pro Ticket der Swiss Classic World: Rabatt für TCS-Mitglieder




























Kommentare