Am 27. Januar 2018 hat die Swiss Historic Vehicle Federation die Fahrzeuginspektoren ihrer Mitgliederclubs zum Technikseminar nach Baden in das Berufsbildungszentrum eingeladen.
Felix Aschwanden, Verantwortlicher der Technik, und Lukas Oberholzer, Präsident durften 157 teilnehmende Inspektoren von insgesamt 247 gelisteten Experten, und fünf Gäste begrüssen. Das diesjährige Hauptthema des Seminars waren Neuerungen und Änderungen im Erstellungsprozess der FIVA-Identity-Cards.
Charta von Turin als Grundlage
Die Grundlagen für die neue FIVA-Identity-Card sind einerseits die Charta von Turin, die Statuten, interne Reglemente und Richtlinien, der Technical Code sowie Teile des Event Code und der Driver Guide des internationalen Verbandes FIVA (Féderation Internationale des Véhicules Anciens) und andererseits den Anforderungen und der Anleitung des nationalen Verbandes, der Swiss Historic Vehicle Federation.
Der FIVA Technical Code 2015 beschreibt detailliert wie Originalität und Authentizität des Fahrzeuges definiert wird und wie Abweichungen von Original- oder Auslieferzustand vom betreffenden Fahrzeug beschrieben werden müssen. Im Code 2015 bekommt die Fahrzeuggeschichte einen höheren Stellenwert und die Einteilung der Fahrzeuge in Kategorien wird vereinfacht.
Bald nur noch online
Es wurde neu ein sogenanntes FIVA-Online-Tool geschaffen. Die Fahrzeug-Eigentümer, die nationale Dachorganisation, die Inspektoren und die FIVA benützen die gleiche Plattform in englischer Sprache. Die Fahrzeuge werden in einer zentralen Datenbank erfasst. Damit will man nicht nur Fehlerquellen, Leerläufe und Doubletten (zum Beispiel dass mehrere Fahrzeuge mit der gleichen Chassis Nummer erfasst werden können) ausschliessen. Eine ganz wichtige Neuerung hierbei ist, dass jedes Fahrzeug eine eigene Identifikationsnummer erhält, die dann auch für das Fahrzeug reserviert bleibt. Somit kann auch nach einem Halterwechsel auf die Historie des Fahrzeuges zurückgegriffen respektive sie kann weitergeschrieben werden.
Zukünftiger Ablauf
Wie kommt man nun zukünftig (ab November 2018) zur FIVA-Identity-Card:
- Der Fahrzeugeigentümer meldet sich auf dem FIVA-Online-Tool mit Name, vollständige Adresse, Telefon, Email-Adresse, Angaben wo das Fahrzeug steht und wo es immatrikuliert werden soll, an.
- Der Fahrzeugeigentümer füllt möglichst vollständig den Online-Fragebogen über das Fahrzeug aus.
- Die Anmeldung auf dem FIVA-Online-Tool ist damit vollständig und wird abgeschlossen.
- Das System informiert den ANF (SHVF) über die Anmeldung. Diese überprüft die Unterlagen auf Vollständigkeit, hat ggf. Rückfragen an den Antragsteller.
- Wenn alles klar ist und der Antragsteller die Bearbeitungsgebühr überwiesen hat, wird ein Inspektor bestimmt, der anhand der eingereichten Unterlagen das Fahrzeug vor Ort prüft. Zusammen mit dem Antrag erstellt der Inspektor seinen Prüfungsbericht und leitet seinen Befund an die Technische Kommission der SHVF.
- Die Technische Kommission entscheidet dann definitiv über die Erteilung einer FIVA-Identity-Card. Bei positivem Entscheid wird die Karte ausgedruckt und dem Antragsteller zugestellt.
Dieser Prozess wird im Jahr 2018 getestet. Manuell ausgefüllte Antragsformulare (in der alten Version) können noch bis November 2018 eingereicht werden. Danach werden nur noch elektronisch ausgefüllte Anträge bearbeitet. Der Verband geht davon aus, dass ab 1. Januar 2019 der Einführungsprozess abgeschlossen sein wird.
Ab Sommer 2018 finden sich die genaue Beschreibung, wie der Antrag im FIVA-Online-Tool angewählt und der Fragebogen auszufüllen ist, auf der Internetseite des Swiss Historic Vehicle Federation.