Seit 1992 ist eine regelmässige Untersuchung aller Kraftfahrzeuge Pflicht, diese “Contrôle technique” ist das französische Äquivalent zum deutschen TÜV. Neufahrzeuge müssen erstmals nach vier Jahre vorgeführt werden, danach alle zwei Jahre. Jetzt werden die Regeln für Wagen mit einer “Carte grise collection” abgeändert.
Eine “Carte grise collection” erhalten Fahrzeuge, die mindestens 30 Jahre alt sind und keine eingschränkte Fahrbewilligung in Frankreich haben. Wagen mit “Carte grise collection”, deren Inverkehrssetzung vor 1960 statt fand, müssen nun keine “Contrôle technique” mehr bestehen. Das gleiche gilt für Fahrzeuge mit Collection-Schein, die mehr als 3.5 Tonnen wiegen, auch wenn sie erst nach 1960 inverkehrgesetzt wurden. Ein weiteres Kriterium für Fahrzeuge, die vor 1960 in den Verkehr gesetzt wurden und weniger als 3.5 Tonnen schwer sind, ist, dass sie heute nicht mehr produziert werden. Ausserdem müssen sie in ihrem ursprünglichen Zustand verbleiben, ohne wesentliche Änderungen der Spezifikationen ihrer Hauptkomponenten (Stichwort Originalität).
Seit 2010 müssen Fahrzeuge, die mehr als 30 Jahre alt sind, bereits nur noch alle 5 Jahre getestet werden. Diese Regelung wird nun also abgelöst. Historische Fahrzeugen mit Collection-Schein werden künftige Untersuchungen also erspart.