Die neuen Bestandszahlen des Kraftfahrt Bundesamtes per 1. Januar 2021 wurden veröffentlicht. Über zwölf Monate ist gemäss dieser Zahlen und Auswertungen des ADAC der Bestand an Oldtimer-Fahrzeugen mit/ohne H-Kennzeichen (PKW, Motorräder, LKWs, Traktoren, Anhänger, etc.) um 11 Prozent auf 660’520 Fahrzeuge angewachsen.
Das Durchschnittsalter aller PKW stieg auf 9,8 Jahre, in den letzten Jahren ist es damit um rund 1,5 Altersjahre angestiegen.
Die Personenwagen machen mit 584’509 Fahrzeugen (88,5 %) den grössten Teil der H-Kennzeichen-tauglichen Oldtimer aus. 59 % aller PKW über 30 Jahre sind sogenannten "Historien-Fahrzeuge".
Der Gesamtbestand der Oldtimer- und Youngtimer-Personenwagen in Deutschland beträgt 4’126’586. Damit machen die über 20 Jahre alten PKW einen Anteil von rund 9 % am Gesamt-PKW-Bestand aus.
Sowohl bei den Youngtimern als auch den Oldtimern beträgt der Anteil der Dieselfahrzeuge 10,7%. Mit 89,0 und 88,8 % machen die Benzinmotoren den grössten Anteil aus. Immerhin 4736 gasbetriebene und 315 elektrische/hybridangetriebene Personenwagen über 30 Jahre sind gemeldet.
Anmerkung (KBA):
Die Historien-Fahrzeuge werden gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen ("Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit Historien-Kennzeichen") nunmehr ab dem 1. Januar 2019 als "Oldtimer mit und ohne Historien-Kennzeichen" bezeichnet. Die Art und Weise der Zählung der amtlich anerkannten Oldtimer mit oder ohne Historien- Kennzeichen hat sich dabei nicht verändert, sodass die Anzahl der Fahrzeuge mit der der Vorjahre vergleichbar ist.
Ergänzend dazu steht in den „Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen:“
Oldtimer: Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nummer 22 FZV). Sie können durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer anerkannt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen (Historienkennzeichen) erhalten. Die Sonderstellung wirkt sich in den meisten Fällen ermäßigend auf die Kraftfahrzeugsteuer aus. In der amtlichen Statistik werden ausschließlich die Fahrzeuge als Oldtimer ausgewiesen, die als solche im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind.
Dies ist dann gegeben, wenn der Halter bei der Zulassung seines amtlich anerkannten Oldtimers (mit oder ohne Zuteilung eines Historienkennzeichens) die Emissionsklasse entsprechend ändern lässt, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Er kann sich aber für seinen amtlich anerkannten Oldtimer auch ohne diese Änderung ein Historienkennzeichen eintragen lassen. Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt sich, dass amtlich anerkannte und zugelassene Oldtimer ohne die entsprechenden Erkennungsmerkmale (spezifische Emissionsklasse, Historienkennzeichen) in der amtlichen Statistik nicht als solche ausgewiesen werden können.
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https://www.vda.de/de/presse/Pressemeldungen/200723-Erstmals-mehr-als-500.000-Oldtimer-mit-H-Kennzeichen-in-Deutschland-zugelassen-.html
Wir werden dem nachgehen. Danke für den Hinweis.
Ein kleiner Hinweis darauf, dass laut Statistik also rund 200.000 Fahrzeuge kein H-Kennzeichen haben, obwohl sie die Voraussetzungen dafür erfüllen, würde den Artikel abrunden. (Tatsächlich werden es sogar noch mehr als 200.000 Fahrzeuge sein, die das erforderliche Gutachten für ein H-Kennzeichen bereits haben, aber im Register des KBA nicht als "Oldtimer" erfasst sind, weder mit noch ohne H-Kennzeichen - darauf weist das KBA ja auch selbst hin. Hinzu kommen die mindestens 30 Jahre alten Fahrzeuge, die kein Gutachten haben.)