Wegen der Corona-Krise konnte der Schweizerische Dachverband der Oldtimer-Clubs, der SHVF, die Früchte der umfangreichen Studie „Veteranenfahrzeuge in der Schweiz“ nicht ganz wie erhofft ernten. Aber das Werk erhielt trotzdem viel Beachtung. Viele Rückmeldungen, allesamt positiv und erfreulich, konnten der SHVF-Vorstand entgegennehmen.
Die gedruckte Ausgabe der Studie wurde allen Mitgliedclubs, den Publikumsmedien, den Vorstehern der Strassenverkehrsämter und einer grosse Anzahl von nationalen Politikerinnen und Politikern zur Verfügung gestellt. Die Reaktionen kamen sehr spontan. Die professionelle Aufmachung und die Seriosität der ganzen Arbeit wurde mehrfach gelobt und dem Dachverband SHVF aufrichtig gedankt. Es bestätigt sich, dass viele Leute auf die nun vorliegenden Kennzahlen und Auswertungen gewartet haben.
Erstaunliche Ergebnisse der SHVF-Studie
Für die Studie wurden „Veteranenfahrzeuge“ definiert als Autos, Motorräder, Nutzfahrzeuge und Traktoren, die älter als 30-jährig oder als sogenannte Youngtimers älter als 20 Jahre alt sind. Im Regelfalle werden solche Fahrzeuge nicht mehr im täglichen Gebrauch eingesetzt. Solche Fahrzeuge werden im Volksmund auch als „Oldtimer“, „Sammlerfahrzeuge“ oder „historische Fahrzeuge“ bezeichnet.
Befragt wurde zuerst das über 18-jährige Publikum in allen Landesteilen. Es folgte die Befragung von 3‘600 Besitzern von Veteranenfahrzeugen und der Präsidenten von Clubs, welche sich dem Hobby verschrieben haben. Am Schluss stand die Befragung von Unternehmen der Branche und Tourismusbüros, welche sich beruflich mit Veteranenfahrzeugen befassen.
Es ist durchaus erstaunlich, dass die insgesamt 179‘000 Veteranenfahrzeuge in der Schweiz (=2,9% des Gesamtfahrzeugbestandes) jährlich eine Laufleistung von nur 790 km pro Fahrzeug erbringen? Damit entfällt nur ein Tausendstel aller in der Schweiz gefahrenen Kilometer auf Veteranenfahrzeuge! Ein Mengenvergleich: Geschätzte 95‘000 Baudenkmäler stehen in der Schweiz unter nationalem, kantonalem oder kommunalem Schutz. Das entspricht rund 4% aller Gebäude.
Bessere Bedingungen für historische Fahrzeuge
Veteranenfahrzeuge sind damit eine rare Spezies von besonderen, mobilen Kulturgütern. Diesen gilt die ganze Aufmerksamkeit des SHVFs in der Zukunft. Der Dachverband unterstützt über die rund 150 Clubs die 53‘000 Besitzerinnen und Besitzer dieser Fahrzeuge nach bestem Wissen. Dazu gehört die Ausgabe der FIVA-ID-Card (im Volksmund genannt „FIVA-Pass“), welche den Zustand und die Geschichte eines Veteranenfahrzeuges dokumentiert. Und dann natürlich das politische Lobbying, welches meistens ruhig und in persönlichen Gesprächen stattfindet, aber schliesslich zu Erfolgen führt:
- Ab 1.1.2021 dürfen Veteranen-Lastwagen (mit dem Eintrag Code 180) auch an Sonntagen an Treffen teilnehmen! Dank dem SHVF konnte dieser Vorstoss ins Gesetz überführt werden.
- Ab 1.1.2021 dürfen PW mit Anhängern (auch solchen, die ein Veteranenfahrzeug geladen haben!) auf den Autobahnen mit 100 km/h verkehren. Der SHVF unterstützte diesen Vorstoss.
- Die Problematik bei Grenzübertritten mit Veteranenfahrzeugen, sei es auf eigener Achse oder auf einem Anhänger, scheint sich dank SHVF-Abklärungen und Tipps gelegt zu haben. Jedenfalls seien keine neuen Reklamationen über willkürliche Aktivitäten von Zollbeamten eingetroffen, erklärt der SHVF-Präsident Täschler.
Offen bleiben aber noch viele Anliegen auf dem Wunschzettel der Veteranenfahrzeugbesitzer. Daran wird gearbeitet und die Oldtimer-Studie hilft dabei, diese Wünsche nun mit aktuellen Zahlen untermauern zu können.
Wünschenswert aus Sicht Veteranbesitzer wären u.a.:
- Senkung der Motorfahrzeugsteuern, die in vielen Kantonen in Anbetracht der geringen Laufleistung der Veteranen viel zu hoch angesetzt sind. Ziel wäre hier eine Art „Flatrate“ oder „Kopfsteuer“, welche für alle Veteranenfahrzeuge gleich hoch sein sollte. Als Vorlage könnten dazu die Tarife in den Kantonen BS und BL dienen. In einigen Kantonen laufen aktuell Vernehmlassungen zu diesem Thema. Meistens geht es um die Ökologierung, also um die steuerliche Entlastung von vermeintlich sauberen (Elektro-)Fahrzeugen und die Mehrbelastung von „Dreckschleudern“. Veteranenfahrzeuge dürfen nicht in diesen Topf fallen und müssen gemäss SHVF differenziert besteuert werden!
- Das Abgasdokument hat ausgedient und soll abgeschafft werden! Fahrzeuge mit der Inverkehrssetzung ab 1.1.1976 bis ca. 2003 müssen jährlich, in gewissen Fällen alle zwei Jahre, zum obligatorischen Abgastest. Es dürfte noch rund 200‘000 Autos, also etwa 4% des Gesamtbestandes der zugelassenen PKW, betreffen. In Anbetracht der geringen Laufleistung der betroffenen Fahrzeuge und der im Garagengewerbe schwindenen Anzahl von geeichten Messgeräten soll möglichst rasch auf diesen alten Zopf verzichtet werden. Die SHVF stellt ein entsprechendes Gesuch.
- Referendum gegen das CO2-Gesetz: Verschiedene Verkehrs- und Wirtschaftsverbände haben das Referendum ergriffen und möchten damit dem Stimmvolk ermöglichen, darüber abzustimmen. Der motorisierte Individualverkehr – und dazu zählen auch die Veteranenfahrzeuge – wird mit der Erhöhung der Treibstoffpreise um mindestens 12 Rappen pro Liter einmal mehr benachteiligt. Der Vorstand der SHVF bittet alle Besitzer von Veteranenfahrzeugen, das Referendum zu unterstützen.
- Synthetische Kraftstoffe / E-Fuels: Mit grosser Aufmerksamkeit verfolgt der SHVF die Entwicklung von E-Fuels. Diese Treibstoffe werden mittels Strom aus Wasserkraft und Kohlenstoffdioxid (CO2) aus der Luft hergestellt und können Veteranenfahrzeuge sozusagen klimaneutral antreiben.
Veranstaltungsvakuum
Wegen der Pandemie wurde die geplante Delegiertenversammlung abgesagt, auch andere Veranstaltungen hängen in der Luft. Ende April 2021 aber sollen wenigstens die Historic Vehicle Days 2021 erneut stattfinden. Weitere Informationen dazu werden später veröffentlicht.
Für weitere Informationen und die Oldtimerstudie sei auf die Website des SHVF verwiesen.
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Claude Bossard
Bernhard Taeschler, SHVF