Im Kontext mit der Ankündigung auf zwischengas.com zu einer “härteren Gangart bei der Veteranenzulassung in der Schweiz” erklärt das Strassenverkehrsamt von Bern das neue Verfahren, das nur für Neubeurteilungen und nicht für die Fahrzeuge, welche den Status Veteranenfahrzeug bereits besitzen, anwendbar ist.
Ausgangslage - Veteranen im Kanton Bern
Von 530‘033 Personenwagen sind 6‘845 Personenwagen als Veteranenfahrzeug immatrikuliert. Von 79‘384 Motorrädern sind 4‘246 als Veteranenfahrzeug immatrikuliert (Stand Mai 2020). 2019 wurden 812 Veteranenfahrzeug-Beurteilungen im Kanton Bern durchgeführt (Erst-/Folgeprüfungen)
Vorgeschichte Veteranenprüfungen im Kanton Bern
Bis dato konnte ein Halter eines Fahrzeuges direkt an der Prüfung - ohne Voranmeldung – eine Veteranenbeurteilung verlangen. Die technische Abnahme (als Basisprüfung wie für alle Fahrzeuge) und die Beurteilung Veteranenfahrzeug gemäss der Weisung des Bundesamtes für Strassen wurde innerhalb von 20 Minuten durchgeführt. Die Veteranenprüfung wird seit langem im Kanton Bern im Vieraugen-Prinzip durchgeführt, d.h. der Bereichsleiter Fahrzeugprüfung oder eine delegierte Person mit Fachkenntnissen für Veteranenfahrzeuge begleitet die Veteranenprüfung und hat Zeit, allfällige Fragen zu beantworten. Dennoch war die Zeit für eine korrekte Abnahme zu knapp bemessen. Daher wurde seitens der Verkehrsexperten des Kantons Bern 2019 an die Amtsleitung ein Antrag gestellt, dass für eine Veteranenbeurteilung zusätzliche Prüfungszeit (20 Minuten) disponiert werden soll.
Änderung im Kanton Bern ab 1. Mai 2020
Wünscht ein Fahrzeughalter neu den Veteranenstatus für sein Fahrzeug, muss dieser vorab einen Prüfungsauftrag für eine Veteranenbeurteilung einreichen. Dieser Prüfungsauftrag ersetzt das bisherige Antragsformular. Mit dem Einreichen des Prüfungsauftrags werden erste wichtige Informationen zum Fahrzeug erwartet. So können im Vorfeld mit dem Kunden einzelne Fragen und Unsicherheiten besprochen bzw. abgeklärt werden. Auf diese Weise wird eine höhere Qualität in der Vorbereitung der Veteranenprüfung angestrebt. Schon bisher haben übrigens viele Profibetriebe, welche Fahrzeuge zu einer Veteranenprüfung anmelden wollten, vorgängig ein Dossier mit den nötigen Unterlagen gezeigt und so die Prüfung zusammen mit dem Amt gut vorbereitet; eine verpflichtende Etappe im Prüfverfahren war es nicht.
Die Aussage, es handle sich um eine „härtere Gangart in der Veteranenbeurteilung“, ist nicht zutreffend. Durch diese Massnahme kann vorab eine Einschätzung des Fahrzeugs vorgenommen werden. Diejenigen Fälle, welche eindeutig nicht in die Kategorie eines Veteranenfahrzeugs fallen, können dadurch aussortiert werden und der Kunde wird orientiert. Wenn die Vorabklärung positiv abgeschlossen werden kann, wird eine periodische oder freiwillige Fahrzeugprüfung und zusätzlich ein Prüfungstermin für eine Veteranenbeurteilung disponiert.
Die erstmalige Beurteilung des Veteranenstatus wird stets mit einer periodischen oder freiwilligen Fahrzeugprüfung disponiert. Die Beurteilung anlässlich der Fahrzeugprüfung wird gemäss den Weisungen für Veteranenfahrzeuge vom 03.11.2008 des Bundesamtes für Strassen durchgeführt. Am bewährten Vieraugen-Prinzip anlässlich der Beurteilung des Fahrzeugs bezüglich Veteranenstatus wird festgehalten.
Bei Fahrzeugen, welche den Veteranenstatus bereits besitzen, wird keine zusätzliche Prüfungszeit disponiert. Es muss auch kein Prüfungsauftrag mit Bildmaterial eingereicht werden.
Im ständigen Dialog mit der Oldtimerszene
Seit dem Amtsantritt von Niklaus Lundsgaard-Hansen vor bald fünf Jahren organisiert das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern regelmässig ein “Sounding Board” zum Thema Veteranenfahrzeuge mit etwa einem Dutzend Vertretern aus der „Oldtimerszene“ (Clubvertreter, spezialisierte Garagen und Werkstätten, langjährige Sammler – dies für die verschiedenen Fahrzeugkategorien wie Personenwagen, Motorräder, landwirtschaftliche Fahrzeuge und Lastwagen/Busse).
Mit dieser Anpassung des Veteranenprüfverfahrens wurde nicht nur ein Anliegen der Verkehrsexperten, sondern gleichzeitig auch der Fachbetriebe und Verbände von Veteranenfahrzeuge des Kantons Bern aufgenommen und umgesetzt. Vor der Umsetzung wurden die Fachbetriebe und die Verbände rechtzeitig in Kenntnis gesetzt und um Ihre Meinung gebeten. Sie unterstützen ohne Ausnahme das neue Verfahren.
Das Strassenverkehrsamt des Kantons Bern ist zertifiziert und die Fahrzeugprüfungen sind seit 2007 sogar akkreditiert. Die Verkehrsexperten werden regelmässig begleitet / kontrolliert und haben eine Weiterbildungspflicht. Das Strassenverkehrsamt Bern ist sehr bestrebt, eine möglichst korrekte Fahrzeugprüfung und auch Veteranenbeurteilung unabhängig von Ort, Zeit und Person durchzuführen. Das Strassenverkehrsamt ist in der Pflicht, die geltenden Vorschriften zu kontrollieren und die Einhaltung durchzusetzen. Das Amt stellt auch Verkehrsexperten als Dozenten in der Fachweiterbildung der asa (Vereinigung der Strassenverkehrsämter).
Prozessdetails
Das neue Verfahren verlangt nach mehreren Fotos, die das Auto von vorne, von beiden Seiten, von hinten zeigen, sowie Ansichten des Innenraums des Motorraums und des Kofferraums enthalten. Weil die Rahmenbedingungen nicht von Anfang für jeden einsichtig waren, klärt das Strassenverkehrsamt Bern diese in der Folge anhand von einigen Fragen:
A) Wozu dienen die Fotos?
Durch diese Massnahme kann vorab eine Einschätzung des Fahrzeugs vorgenommen werden. Diejenigen Fälle, welche eindeutig nicht in die Kategorie eines Veteranenfahrzeugs fallen, können dadurch aussortiert werden.
B) Was sind die Anforderungen an die Fotos?
Aktuelle Bilder des Fahrzeuges gemäss Prüfungsauftrag.
C) Was ist, wenn z.B. ein Foto des Kofferraums fehlt?
Wir beurteilen die Bilder mit dem nötigen Augenmass und gesunden Menschenverstand. Bei einem Ferrari 308 benötigen wir kein Bild des Kofferraums. Bei einem VW Golf mit einer allfälligen Soundanlage im Kofferraum wäre ein Bild vorab ideal. Bei fehlenden Bildern wird man wenn nötig den Dialog mit dem Kunden suchen.
D) Wie alt dürfen die Fotos sein?
Aktuelle Bilder sind ideal. Auch hier beurteilen wir die Bilder mit dem nötigen Augenmass und gesundem Menschenverstand.
E) Wie umgehen mit grossen Fotos?
Bisher hat der Versand per E-Mail zu keinen Problemen und Rückfragen seitens Kunden geführt. Im Zeitalter des Smartphones können diese Bilder ohne Probleme in einer geeigneten Grösse übermittelt werden.
F) Welche Grösse müssen die Fotos haben, wenn man sie am Schalter abgibt?
Die Bilder können in der Grösse abgegeben werden, welche uns einen ersten Eindruck des Fahrzeuges vermitteln. Wir machen keine Formatvorgaben.
G) Wann müssen die Fotos spätestens vor Ort sein?
Mit der Abgabe des Prüfungsauftrags sollten auch die Bilder vorgelegt werden.
Weitere Informationen gibt es natürlich auch auf der Website des Strassenverkehrsamts von Bern zu finden.
Information
Kostenlos anmelden und mitreden!
Mit einem Gratis-Login auf Zwischengas können Sie nicht nur mitreden, sondern Sie profitieren sofort von etlichen Vorteilen:
Vorteile für eingeloggte Besucher
Ich wollte am 2.9.2022 ein Ford Scorpio 2.9 i GLX, Stufenheck, 1. Zulassung März 1992, als Veteran prüfen mit 322‘500 km.
Vorrangig machte ich Fotos, füllte das Formular aus, unterschrieb es und brachte alles zur MFK am 23.08.2022. Alles wurde eingescannt. Bekam Termin für 2.9.2022
Er bestand die Veteranenprüfung nicht. Diverses Sachen nicht zulässig.
16-Zöller Original Ford Scorpio Cosworth dürfen auf den 2.9, gemäß Typenschein nicht montiert werden. (Vor 2 Jahren sagte der Experte nichts).
Zusatzhorn, DAB+-Zusatzinnenspiegel über bestehenden Innenspiegel, DAB+-Frontscheibeklebeantenne, linke Fahrertüre Sonnenstore montiert, rechte Seite Löcher mit schwarzem Isolierband überklebt, war auch vorher Sonnenstore montiert gewesen.
Hintere, linke Seitenwand nach Karrosserie-Arbeiten nicht sauber gespritzt. Türschwelle hinten links glaubte der Experte, es sei ein Rostloch. In Wahrheit das Ablaufloch. Frontsitze durch Ueberzüge freilegen.