Ab 1. Juli 2014 führt auch Deutschland die Warnwestenpflicht ein. In jedem Fahrzeug, egal ob moderner PKW oder Vorkriegs-Oldtimer - muss mindestens eine Warnweste mitgeführt werden, Und sinnvollerweise soll sie natürlich auch im Pannen- oder Notfall getragen werden. Dazu verstaut man die Weste besser im Cockpit, damit sie auch jederzeit griffbereit ist.
Während also Deutschland die Mitführpflicht einführt, wurde in anderen Ländern Europas bereits früher auch die Tragepflicht (bei Pannen und Unfällen) im Gesetz festgeschrieben.
Bei Widerhandlung werden in den verschiedenen Ländern Bussen bis Euro 120 ausgesprochen.
In der nachfolgenden Tabelle ist eine Zusammenfassung der Angaben zu finden, die auf der Website der Landesverkehrswacht aufgeführt sind:
Land | Mitführpflicht | Tragepflicht | Kommentar |
---|---|---|---|
Deutschland | ja | ab 1.7.2014 | |
Belgien | ja | ja | |
Bulgarien | ja | ||
Finnland | (ja) | reflektierende Kleidung | |
Frankreich | ja | ja | |
Italien | ja | ||
Kroatien | ja | ||
Luxenburg | ja | ||
Montenegro | ja | ja | |
Norwegen | ja | ja | nur für Fzg. mit norwegischer Zulassung |
Österreich | ja | ja | |
Portugal | ja | ja | nur für Fzg. mit portugiesischer Zulassung |
Rumänien | ja | ja | |
Serbien | ja | ||
Slowakei | ja | ||
Slowenien | ja | ||
Spanien | ja | ||
Schweiz | keine derartigen Vorschriften | ||
Tschechien | ja | ja | |
Ungarn | ja |
(Alle Angaben ohne Gewähr. Vor Reiseantritt wird empfohlen, die örtlichen Vorschriften nochmals nachzulesen.)
Allgemein empfohlen
Unabhängig von allen Vorschriften macht aber das Mitführen einer Warnweste und damit die Steigerung der Sichtbarkeit im Notfall Sinn. Die Westen sind billig, klein und leicht, einen Platz dafür dürfte man wohl auch im engsten Oldtimer finden.