Die Unterschreitung des Sicherheitsabstands zählt zu einer der häufigsten Unfallursachen. Oft bleibt nicht mehr genug Zeit, um rechtzeitig zu bremsen oder die Fahrspur zu wechseln. Die Folge ist ein Auffahrunfall. Da Verkehrsverstöße mit schweren Folgen meist auch streng sanktioniert werden, können bei Abstandsvergehen im deutschsprachigen Raum harte Strafen drohen.
Laut den Straßenverkehrsregeln muss der Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug immer so groß sein, das auch dann hinter diesem gehalten werden kann, wenn der Vordermann unerwartet bremst. Diese Regel gilt sowohl in Deutschland als auch in Österreich und der Schweiz.
Auch Oldtimer-Fahrer sollten sich an den Sicherheitsabstand halten – nicht nur, um den eigenen Wagen nicht zu gefährden. Einige Fahrer vor allem schwach motorisierter Oldtimer nutzen die Roll-Geschwindigkeit des Fahrzeugs auf Kosten des Sicherheitsabstands zum Vordermann aus, um das langwierige Beschleunigen auf Fahrgeschwindigkeit zu umgehen. Statt an einer roten Ampel zu bremsen, rollen sie also lieber dicht hinter dem Vordermann weiter, um bei Grün gleich weiterfahren zu können.
Ein mangelhafter Sicherheitsabstand kann jedoch zu gefährlichen Situationen führen. Bremst das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich ab oder schert ein anderes Auto unerwartet ein, reicht die Zeit zum Reagieren möglicherweise nicht aus, um einen Unfall zu verhindern.
Faustregeln zum Berechnen des Sicherheitsabstands
Um einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu errechnen, gibt es zwei Faustregeln: Zum einen kann man als Fahrer den aktuellen Abstand zum Vordermann abzählen. Denn: Die Sicherheitsdistanz sollte der in zwei Sekunden gefahrenen Strecke betragen. Passiert der Vordermann eine markante Stelle – wie eine Strassenlaterne oder ein Verkehrsschild – zählt man ab dann zwei Sekunden ab. Erreicht man die Stelle in weniger als zwei Sekunden, ist der Abstand zu gering.
Ein weiterer Grundsatz lautet: Abstand gleich halber Tachowert. Bei einer Fahrt von 100 km/h – etwa bei einer Spritztour über die Landstraßen – sollte der Sicherheitsabstand also 50 Meter betragen. Bei schwierigen Sichtverhältnissen oder einem schlechten Zustand der Straße – wie bei Regen, Schnee oder Glätte – muss der Sicherheitsabstand angepasst und deutlich vergrößert werden.
Strafen für das Unterschreiten des Abstands im Straßenverkehr
Im deutschsprachigen Raum werden Abstandsverstöße im Straßenverkehr ganz unterschiedlich sanktioniert. In Österreich droht beispielsweise eine Verwaltungsstrafe in Höhe von bis zu 726 Euro, wenn der Sicherheitsabstand bei unter einer Sekunde des gefahrenen Weges liegt. Zudem wird ein Eintrag in das österreichische Führerscheinregister vorgenommen. Beträgt der Abstand weniger als die in 0,2 Sekunden gefahrenen Strecke – bei 130 km/h wären das sieben Meter –, wird der Führerschein für mindestens sechs Monate entzogen. Die Verwaltungsstrafe beträgt dann bis zu 2.180 Euro.
In Deutschland beginnen die Strafen sehr niedrig. Ein Abstandsvergehen bei einer Geschwindigkeit von weniger als 80 km/h kostet den Fahrer 25 bis 35 Euro. Bei höheren Geschwindigkeiten wird geprüft, wie weit der gemessene Abstand von der Regel „Abstand gleich halber Tachowert“ abweicht: Wer mit einer Geschwindigkeit zwischen 80 und 100 km/h unterwegs ist und beispielsweise einen Abstand von weniger als der Hälfte des halben Tachowerts einhält, muss mit 75 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen. Das wären beispielsweise 25 Meter statt 50 Meter Abstand bei einer Geschwindigkeit von 100 km/h. Die höchste Strafe für Verstöße gegen den vorgegebenen Sicherheitsabstand liegt in Deutschland bei 400 Euro, zwei Punkten in Flensburg und drei Monaten Fahrverbot, wenn man bei mehr als 130 km/h den Abstand um weniger als 1/10 des halben Tachowerts unterschreitet – sprich nur sieben Meter Abstand bei einer Geschwindigkeit von 140 km/h.
In der Schweiz lassen sich die Strafen für Abstandsverstöße nicht aus einer Tabelle ablesen, da die Beurteilung des Regelverstoßes in den einzelnen Kantonen ganz unterschiedlich ausfällt. Hier wird die Strafe je nach Einzelfall verhängt – unter Berücksichtigung von Straßen-, Verkehrs- und Sichtverhältnissen sowie der Dauer der Abstandsunterschreitung. Das Schweizer Bundesgericht hat geurteilt, dass es sich um eine grobe Verkehrsregelverletzung handelt, wenn der Abstand unter 0,5 Sekunden der gefahrenen Strecke liegt. Die Folge sind strafrechtliche Konsequenzen wie eine Geldstrafe und gegebenenfalls eine Freiheitsstrafe. Liegt der Abstand zum Vordermann zwischen 0,6 Sekunden und 1,8 Sekunden des gefahrenen Weges, liegt eine einfache Verkehrsregelverletzung vor. Dann drohen Administrativmaßnahmen wie zum Beispiel eine Verwarnung oder der Führerscheinentzug.
Einspruch gegen Bußgeldbescheid einlegen
Gegen die verhängten Bußen aufgrund der Unterschreitung des Sicherheitsabstands lässt sich in einigen Fällen erfolgreich Einspruch einlegen. Das ist immer dann möglich, wenn der betroffene Fahrer keine Schuld am zu geringen Abstand trägt – etwa wenn Messfehler vorliegen oder der Sicherheitsabstand durch ein anderes Fahrzeug unerwartet verkürzt wurde. So kann beispielsweise der Abstand zum Vordermann genau dann gemessen werden, wenn das vorausfahrende Fahrzeug plötzlich bremst. Es kann auch passieren, dass eine Messung in dem Moment stattfindet, in dem ein anderes Fahrzeug unerwartet einschert, sodass der Abstand für einen kurzen Zeitpunkt zu gering ist.
In diesen beiden Fällen hat der betroffene Fahrer nicht willentlich den Sicherheitsabstand missachtet. Für einen erfolgreichen Einspruch gegen die Strafe muss der Fahrer jedoch Beweise einreichen. Dies können zum Beispiel Messprotokolle und Videoaufnahmen der Polizei sein. Ein Rechtsanwalt erhält vollständige Akteneinsicht in die Unterlagen der Polizei und kann Beweise, die einen Einspruch begründen, heraussuchen.
Über die Kanzlei Von Rueden
Die Verbraucherrechtskanzlei VON RUEDEN hat sich auf das Verkehrsrecht spezialisiert und prüft für Sie gern die Möglichkeit eines Einspruchs gegen Bußgeldbescheide aus Deutschland. Haben Sie wegen eines Abstandsverstoßes eine Strafe erhalten? Nutzen Sie das kostenlose Erstgespräch, um sich unverbindlich beraten zu lassen. Schreiben Sie eine E-Mail, rufen Sie an unter 030 / 200 590 770 oder nutzen Sie das Kontaktformular.
Information
Kostenlos anmelden und mitreden!
Mit einem Gratis-Login auf Zwischengas können Sie nicht nur mitreden, sondern Sie profitieren sofort von etlichen Vorteilen:
Vorteile für eingeloggte Besucher
Deshalb hatte ich nur noch 22m Abstand. Strafe Fr. 800. 2 Jahre bedingt. Habe gleich Einspruch erhoben, da auf dem Foto das Vorderauto voll in den Knie war, und die Bremsleuchten voll leuchteten. Die Strafe wurde auf Fr. 400. gemindert, und der Bedingte aufgehoben. Begründung ich hätte sicher nicht 50m Abstand gehabt, aber sicher 25 m , weshalb die Strafe angepasst wurde.