Gestern am 2. Dezember 2016 hat der Schweizerische Bundesrat einen Bericht verabschiedet, der die E-Vignette empfiehlt.
Die Schweizerische Autobahnvignette wurde 1985 eingeführt und muss seither auf der Scheibe gut sichtbar aufgeklebt werden, wenn man die Nationalstrassen 1. und 2. Klasse, also die Autobahnen und Autostrassen befahren will. Die ersten zehn Jahre kostete die “temporär” eingeführte Vignette übrigens CHF 30.00, seit 1995 sind es CHF 40.00. Eine weitere Erhöhung hat das Volk bisher abgelehnt.
Nun soll diese Klebevignette, die vor allem im Winter nur mühsam wieder zu entfernen ist, also durch eine elektronische Lösung abgelöst werden. Der Autofahrer würde im Voraus eine Gebühr entrichten und sein Fahrzeugschild freischalten. Bei Kontrollen, die von Hand oder durch Scanning der Nummernschilder im Verkehr (Videokontrolle) durchgeführt werden kann, würde dann mit der zentralen Datenbank abgeglichen, ob das Nummernschild freigeschaltet ist.
Der Bundesrat geht davon aus, dass man das neue System kostenneutral oder sogar mit Minderkosten einführen könnte.
Was bedeutet die E-Vignette für den Oldtimer- und Youngtimerfahrer?
Grundsätzlich vereinfacht die neue Lösung das Leben vor allem von den Oldtimer-Besitzern, die heute mehrere Fahrzeuge mit einer Sammelnummer oder Wechselkennzeichen nutzen. Denn für jedes Nummernschild müsste die Gebühr natürlich nur einmal bezahlt werden. Weil die Zahl der Wechselkennzeichen doch erheblich ist in der Schweiz, könnte diese Vereinfachung aber gleichzeitig auch zu einer Erhöhung des Vignettenpreises auf z.B. CHF 59.00 pro Jahr führen. Das wäre aber für Besitzer von zwei oder mehr Fahrzeugen auf einem Schild trotzdem noch billiger, für Oldtimer-/Youngtimer-Fahrer mit nur einem Auto pro Nummernschild allerdings eventuell teurer.
Zusätzlich überlegt sich der Bundesrat auch, Kurzzeitvignetten einzuführen, die bei sporadischer Autobahnbenutzung Kosten sparen könnten. Allerdings wird aus effizienztechnischen Gründen vor einem Preis unter CHF 20.00 gewarnt, das heisst dass eine 7- oder 10-Tage-Vignette ziemlich teuer sein würde.
Für Anhänger und Motorräder wird übrigens ein günstiger Tarif diskutiert.
Kommt sie und wann kommt die E-Vignette?
Der verabschiedete Bericht spricht von einem möglichen Einführungsdatum im Jahr 2023. Vorher sind Gesetzesänderungen nötig und natürlich müsste auch die Infrastruktur aufgebaut werden. Als Gegenargumente werden die schleichende Einführung von “Mobility Pricing”, Datenschutz-Themen und die Problematik bei Kontrollen und Bussen von durchreisenden Fahrzeugen ins Feld geführt. Insgesamt dürfte die elektronische Vignette aber durchaus gute Chancen für eine Umsetzung haben. Aber schauen wir einmal.
Der vollständige Bericht ist auf der öffentlichen Website des Bundes einsehbar (ganz unten unter Dokumente).
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