Das deutsche Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat die Bestandszahlen per 1. Januar 2022 veröffentlicht, die der ADAC nun ausgewertet hat. Aus der Meldung des Autoclubs geht hervor, dass die Zahl der in Deutschland zugelassenen Oldtimer (Autos, Motorräder, LKW, Traktoren, Busse u. a.) innerhalb des Jahres 2021 um 10,8 Prozent auf 731'795 gestiegen ist. Zum Stichtag waren somit 71'275 klassische Fahrzeuge mehr in Deutschland angemeldet als im Vorjahr. Der Gesamtfahrzeugbestand stieg lediglich um 1,3 Prozent auf 67,7 Millionen, was 850'000 Neuzulassungen entspricht.
Im Vergleich zu 2012 (259'000 Fahrzeuge) hat sich die Zahl der Oldtimer beinahe verdreifacht. Diese Entwicklung spiegelt sich auch im Durchschnittsalter des gesamten deutschen Fahrzeugbestandes wieder, das erstmals über zehn Jahre beträgt. Gleichwohl Oldtimer nur 1,1 Prozent des Gesamtfahrzeugbestands ausmachen.
Den weit grössten Anteil unter den Oldtimern haben natürlich die Personenwagen mit 648.403 gemeldeten Fahrzeugen (88,6 %), gefolgt von 35.183 Lastwagen (4,8 %) und 22.450 Schleppern (3,1 %). Historische Motorräder belegen mit 18.499 Stück (2,5 %) gerade einmal den vierten Rang.
Die Gesamtzahl der deutschen Autos, die 30 Jahre alt oder älter sind, liegt bei 1'130'909. Damit sind gerade einmal 59,3 Prozent von ihnen offiziell als Oldtimer anerkannt – was nach Angaben des KBA auch ohne H-Kennzeichen möglich ist.
Anmerkung des KBA:
Die Historien-Fahrzeuge werden gegenüber den bisherigen Veröffentlichungen ("Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger mit Historien-Kennzeichen") nunmehr ab dem 1. Januar 2019 als "Oldtimer mit und ohne Historien-Kennzeichen" bezeichnet. Die Art und Weise der Zählung der amtlich anerkannten Oldtimer mit oder ohne Historien- Kennzeichen hat sich dabei nicht verändert, sodass die Anzahl der Fahrzeuge mit der der Vorjahre vergleichbar ist.
Ergänzend dazu steht in den "Begriffsbestimmungen zu Statistiken über Fahrzeugzulassungen“:
Oldtimer: Fahrzeuge, welche vor mindestens 30 Jahren erstmals in Verkehr gekommen sind, weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sind und zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dienen (§ 2 Nummer 22 FZV). Sie können durch ein entsprechendes Gutachten nach § 23 StVZO als Oldtimer anerkannt werden. Fahrzeuge, die als Oldtimer anerkannt wurden, können zudem seit dem 01.01.1997 ein gesondertes Kennzeichen (Historienkennzeichen) erhalten. Die Sonderstellung wirkt sich in den meisten Fällen ermäßigend auf die Kraftfahrzeugsteuer aus. In der amtlichen Statistik werden ausschließlich die Fahrzeuge als Oldtimer ausgewiesen, die als solche im Zentralen Fahrzeugregister erkennbar sind.
Dies ist dann gegeben, wenn der Halter bei der Zulassung seines amtlich anerkannten Oldtimers (mit oder ohne Zuteilung eines Historienkennzeichens) die Emissionsklasse entsprechend ändern lässt, um steuerliche Vorteile in Anspruch nehmen zu können. Er kann sich aber für seinen amtlich anerkannten Oldtimer auch ohne diese Änderung ein Historienkennzeichen eintragen lassen. Aus den vorangegangenen Ausführungen ergibt sich, dass amtlich anerkannte und zugelassene Oldtimer ohne die entsprechenden Erkennungsmerkmale (spezifische Emissionsklasse, Historienkennzeichen) in der amtlichen Statistik nicht als solche ausgewiesen werden können.
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