Es entstehen immer mehr Firmen, die sich darauf fokussieren, die Antriebseinheit alter Autos durch elektrische Komponenten zu ersetzen. Damit entsteht ein durchaus ökologisches Fahrzeug ohne Emissionen im Betrieb und mit marginaler Geräuschentwicklung. Viele Anbieter behaupten sogar, dass ein Rückbau problemlos möglich sei und dass der Eingriff ohne Folgen auf die Substanz des Automobils sei. Aber ist ein elektrifizierter Klassiker noch ein schützenswertes Auto? Tatsächlich behalten die elektrifizierten Autos ihre Fahrgestellnummer und oft auch ihre Zulassung im Sinne eines historischen Fahrzeugs.
Die FIVA (Fédération Internationale des Véhicules Anciens) hat hierzu eine klare Meinung:
Obwohl die FIVA die Motivation der Fahrzeugbesitzer versteht und anerkennt, dass jegliche Eingriffe in ein altes Auto einem Besitzer freigestellt ist, will sie die Elektrifizierung nicht unterstützen und fördern. Aus Sicht FIVA führt der Ersatz der altersentsprechenden Verbrennungsmotoren durch elektrische Komponenten (Motor, Batterien) zu einer Zerstörung von Originalsubstanz und die Autos sind nicht mehr historische Fahrzeuge, ausser die Modifikation wurde bereits vor 30 Jahren oder länger vorgenommen.
Tiddo Bresters, der Vizepräsident “Legislation” der FIVA, macht es deutlich: “Es ist unserer Meinung nach nicht alleine die Karosserieform, die ein Auto (oder Motorrad) historisch wertvoll machen, sondern die gesamte Konstruktion und Machart des Fahrzeugs in seiner originalen Ausführung und Form”.
Für die FIVA wichtig ist, dass jegliche Elektrifizierungen sollten so ausgeführt werden, dass sie rückgängig gemacht werden können.
Weitere Informationen zu Oldtimerthemen gibt es auf der Website der FIVA.
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