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... So eine Bestätigung muss der offizielle Schweizer Importeur ausstellen, also z. B. die Amag für VW oder Mercedes Benz Schweiz für die Wagen dieser Marken. Da die offiziellen Importeure von Grauimporten nicht begeistert sind, kann diese Bestätigung je nach Marke mit viel Papieraufwand und Gebühren verbunden sein. Schwierig wird es, wenn es sich beim betreffenden Fahrzeug z. B. um ein Sondermodell für den US-Markt handelt, das den Schweizer Spezifikationen nicht entspricht, oder wenn der offizielle Importeur nicht mehr existiert, was bei Exoten durchaus vorkommt. Auch das kann so weit gehen, dass das Fahrzeug überhaupt nicht in der Schweiz eingelöst werden kann. Vorsicht bei Replikas Wenn die Replika vollständig vor 1977 gebaut wurde und «Title» und «Registration» dies zweifelsfrei belegen, sind kaum Probleme zu erwarten. Datiert die Replika jedoch nach 1977, dann ist höchste Vorsicht geboten. Das gilt insbesondere auch für Fahrzeuge z. B. mit Fahrgestell von vor 1977, aber späteren Aufbauten, weil hier oft die Originalität angezweifelt und der Veteranenstempel verweigert wird. Gerade bei den berühmtberüchtigten Bugatti aus Argentinien, bei Cobras, Porsche-Speedster, Mercedes 300 SL und ähnlichen Replikas begehrter Originale handelt es sich manchmal um eigentliche Neufahrzeuge. Da diese naturgemäss nicht den aktuellen technischen Anforderungen ...
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