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... Oldtimer gesetzlich geregelt. 2011 folgte eine Anpassung der Richtlinie nach § 23 StVZO, in der die Voraussetzungen zur Zuteilung des Kennzeichens und somit der Status als »kraftfahrttechnisches Kulturgut« beschrieben ist. Neben den allgemeinen Voraussetzungen für eine positive Begutachtung nach § 23 – »Fahrzeug muss vor mindestens 30 Jahren erstmals in den Verkehr gekommen sein und der Erhaltungszustand muss dem eines kraftfahrtechnischen Kulturgutes angemessen sein« – spielt die Originalität eine entscheidende Rolle: »Änderungen, die nachweislich innerhalb der ersten 10 Jahre nach Erstzulassung oder Herstellungsdatum erfolgt sind oder hätten erfolgen können sowie Änderungen innerhalb der Fahrzeugbaureihe, sind zulässig«. Hier verbirgt sich der erste Hinweis, dass nicht nur der Auslieferungszustand verpflichtend gegeben sein muss. Hinsichtlich der Originalität von Hauptbaugruppen ist in der Richtlinie die Rede von »Original, Gebrauchsphase oder zeitgenössischer Umbau bzw. zeit ge - nössisches Zubehör«. Ein Grund, die Begriffe wenigstens anzukratzen. Was bedeutet jetzt Original? Dazu gehören nach kulturgeschichtlicher Lesart alle Bauteile, Spuren und Veränderungen, die aus der normalen Gebrauchsphase des jeweiligen Fahrzeugs stammen. Und was ist zeitgenössisch? In Verbindung mit historischen Fahrzeugen ist dieser Begriff ausdrücklich einem ...
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