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... Angaben. D) Einteilung der Fahrzeuge. § 15. Die Motorfahrzeuge werden für die Bewertung in ,folgende Klassen eingeteilt: a) Motorräder: Klasse I: Motorräder bis 2 PS. inkl., Klasse II: Motorräder bis 3V2 PS. inkl., Klasse III: Motorräder über 3'/- PS., Klasse IV: Motorräder mit Beiwagen etc. b) Motorwagen: Klasse I: Motorwagen bis 6 PS. inkl., Klasse II: Motorwagen bis 9 PS. inkl., Klasse III: Motorwagen bis 12 PS. inkl., Klasse IV: Motorwagen über 12 PS. inkl. Für die Berechnung der PS. ist die D. M. V.-Formel: 6 d2 h p— massgebend. E) Wertung und Preise. § 16. a) P r c i s c f ii r E i n z c 1 f a h r e r. In jeder der in § 15 angeführten Klassen wird je ein W c i tund ein Meist preis ausgesetzt. Den Weitpreis in seiner'Klasse, einen 'wertvollen Ehrenpreis, erhält derjenige Teilnehmer, dessen Wohnort, der zugleich Ausgangspunkt der Fahrt sein muss, der Kilometerzahl nach am weitesten von Bingen entfernt liegt. Bei Berechnung der Kilometerzahl für den Weitpreis wird der direkte Weg vom Wohnorte des betr. Fahrers nach Bingen zugrunde gelegt. Den Meistpreis in seiner Klasse, einen wertvollen Ehrenpreis, erhält derjenige, der seiner Kontrollkarte nach die meisten Kilometer zurückgelegt hat. § 17. b) P reise f ü r O r t s g r u p p c n. Für die Konkurrenz der Ortsgruppen unter sich wird ebenfalls ein Weitund ...
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