Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... zitierten Briefen abs'chtlich die ganze Bitternis weg^elassen, die sich zum Teil in sehr scharfen Angriffen gegen die Behörden ausdrückt, weil wir auf dem Standpunkt stehen, daß diese Angelegenheit sachlich ausgetragen werden muß. Wir stehen auch nicht an, hier zwei ablehnende Zuschriften — es waren nur zwei neben den zahlreichen zu .timmenden Briefen zu unserer Ver öffentlichung — zur Kenntnis unserer Le^ersdiaft zu bringen. So schreibt uns Herr Rössinger, Neuwied: „Daß ich als F a h r 1 e h r e r für die Behörden eine Lanze brechen will, werden Sie mir ja bestimmt nicht unter schieben. Personen, die heute noch einen Wehrmachtführerschein in Besitz haben und früher schon einen Zivilführer che!n irgendeiner Klasse erworben hatten, be kommen letzteren ohne je liehe Gebührenerhebung auf alle Klassen des Wehr machtführerscheins erweitert. Beispiel: 1939 Zivilführerschein Kl. I erworben. Als Soldat Wehrmachtführerschein Kl. II und III erhalten. Gegen Abgabe des Wehr machtführerscheines wird nun der Zivilführerschein auf d e Klassen II und III ohne weiteres erweitert. Hat man den Wehrmachtführerschein aller oder irgendeiner Klasse heute noch im Besitz und früher keinen Zivilführerschein besessen, so muß man nur eine theoretische Prüfung ablegen und erhält dann bei Ab gabe des Wehrmachtführerscheines den entsprechenden Zivilführerschein. Diese Maßnahme ...
Kommentare