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... nur ca. 20 000 DM Schadensregulierungen gegenüber. Man kann sich des Eindrucks nicht erwehren, daß die Versicherungs gesellschaften Sabotage am Kraftfahrzeug und an seiner Wei terentwicklung treiben. Jedenfalls müssen wir das annehmen, solange man uns den Gegenbeweis schuldig bleibt. Red. AUTO Zu den vielen Hiobsbotschaften, mit denen die Kraftfahrer in der letzten Zeit in überreichem Maße beglückt wurden, kommt eine neue Nachricht, die starke Beunruhigung und Bestürzung hervor gerufen hat: Die Versicherungsgesellschaften wollen Kraftfahrern, die in angetrunkenem Zustand Schäden verursacht haben, nicht den Schutz der Haftpflichtversicherung gewähren. Jeder Leser einer derartigen Nach richt stellt sich sogleich die Frage, wie derartige Bestrebungen mit der Pflicht-Haftpflichtversicherung überhaupt vereinbar sind. Auf der einen Seite zwingt man jeden Halter von Kraftfahrzeugen, eine kostspielige Haftpflichtversicherung abzuschließen. Andererseits wird dann versucht, trotz der dauernd sich erhöhenden Prämiensätze die Leistungen der Versicherung zu reduzieren. Daß Betrunkene nicht ans Steuer gehören, ist eine Binsenweisheit, die nicht wiederholt zu werden braucht. Wir glauben jedoch nicht, daß allein mit Maßnahmen, wie man sie jetzt beabsichtigt, das Übel beseitigt werden kann. Vor allem haben wir kein Verständnis dafür, daß durch Einschränkung des ...
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