Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... Beitrag „Alkohol-Blutproben sind Fehlerquellen“. Diese Überschrift ist irreführend und könnte einen oberflächlichen Leser dazu verleiten, die Blutuntersuchung auf Alkoholgehalt als untaugliches Mittel zum Zweck der Beweisführung zu verwerfen. Zweckmäßiger hätte die Überschrift „Alkohol-Blutproben können Fehlerquellen enthalten“ heißen sollen. Es dürfte heute, nachdem die Widmarksche Methode der Blutuntersuchung auf Alkoholgehalt seit ca. 20 Jahren in die Praxis eingeführt und anerkanntes Beweismittel der Gerichte ist, eigentlich keinen Arzt mehr geben, der einem Beschuldigten Blut mit einer Spritze entnimmt, die in Alkohol gelegen hat Die von Ihnen geforderten Richtlinien liegen seit langem fest. In unserem Bezirk muß jeder Arzt, der derartige Blutproben entnimmt, auf einem besonderen Vordruck u. a. die Versicherung abgeben, daß er keinerlei Alkohol bzw. ähnlich wirkende Substanzen zur Desinfektion der Haut, geschweige denn zur Reinigung der Entnahmespritzee benutzt hat. Im übrigen möchte ich darauf hinweisen, daß die Fa. Behringwerke in Marburg eine sog. Koller-Venüle besonders für derartige Blutentnahmen herstellt, der eine kleine Phiole mit einem Sublimattupfer angefügt ist, und die in unserem Bezirk zur Ausrüstung der Verkehrspolizeibeamten gehört und dem Arzt zur Blutentnahme übergeben wird. Die Verwendung dieser Venüle schließt jede Fehlerquelle ...
Kommentare