Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... mit aller Deutlichkeit aufgezeigt: auf der einen Seite die Versicherungsgesellschaften, die auf eine Erhöhung, zum Mindesten aber Beibehaltung der jetzt gültigen Prä miensätze drängen, — auf der anderen Seite das Kraftfahrgewerbe, das nicht nur eine Herabsetzung der Prämien, sondern eine grundsätzliche Neugestaltung der Tarife fordert. Als in den Jahren vor dem Kriege die bis dahin freiwillige Haft pflichtversicherung in eine Pflicht Versicherung umgewandelt wurde, hat es nicht an warnenden Stimmen gefehlt, die in dieser Monopol stellung der Versicherer eine große Gefahr sahen. Man beruhigte sie mit dem Hinweis auf die Aufsichtspflicht des Staates, die den Zweck hat, die wirtschaftlichen Interessen der Allgemeinheit zu wahren. Auch die Anordnung PR 30/49 unterlag der Aufsichtspflicht einer staatlichen Be hörde — eben der Verwaltung für Wirtschaft, wobei allerdings Zweifel entstanden sind, ob diese Behörde überhaupt berechtigt war, diese An ordnung zu erlassen. Das Amtsgericht in Hamburg und dasjenige in Köln haben die Rechtsgültigkeit angezweifelt und dem Deutschen Ober gericht in Köln die Frage zur Entscheidung vorgelegt. Lassen wir einmal dahingestellt, wie das Deutsche Obergericht diese Frage entscheiden wird. Für uns als Kraftfahrer bleibt die Überzeugung, daß die Verwaltung der Wirtschaft nicht das Allgemeininteresse gewahrt haben kann, als ...
Kommentare