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... lediglich der Sprecher der Ar beitsgemeinschaft Güterfernverkehr äußerte sich aus be greiflichen Gründen ablehnend zu dieser Frage. * BUNDESWIRTSCHAFTSMINISTER ERHARD erklärte, daß die Entwicklung des Handwerks im Zeichen der Ge werbefreibeil, besonders in der US-Zone, zu Sorgen An laß gebe. Er vertritt die Auffassung, daß die Bedürfnisprüfung bei der Zulassung von Handwerksbetrieben nicht erforderlich sei, setzte sich aber entschieden für den Befähigungsnachweis ein. * DIE ENTZIEHUNG DES FÜHRERSCHEINS ist nach geltendem deutschen Recht eine Verwaltiingsmaßnabme nicht aber eine Strafe. Nunmehr werden Stimmen laut die diese Maßnahme zur gerichtlichen Nebe.nstrafe um wandelu wollen. ^ ZU REKLAME- UND WERBEZWECKEN dürfen Kraftfahrzeuge auf öffentlichen Straßen und Plätjen nur mit Genehmigung der örtlichen Verkehrsverwaltuug auf gestellt werden^ Die Erlaubnis kann versagt werden, wenn durch diese Fahrzeuge erhöhte Unfallgefabr zu befürchten ist. Erfahrungsgemäß werden ausgestellte Kraftfahrzeuge sehr beachtet und umlagert, weshalb man zweckmäßigerweise für solche Veranstaltungen freie Plätje oder Anlagen außerhalb des allgemeinen Verkehrsstroms wählt. * DIE EINFÜHRUNG NEUER KENNZEICHENSCHIL DER wurde, da man sich über deren Ausführung nicht einigen konnte, bis 1. Januar 1951 zurückgestellt. * IN DER AUSLÄNDISCHEN FACHPRESSE wird die steigende ...
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