Wichtig: Der Text wurde automatisch aus dem PDF extrahiert, weshalb Schreibfehler durchaus vorkommen können.
... ver stehen sich deshalb für VK immer pro Liter, für DK pro Kilogramm. Bei der Festsetjung von Zöllen und Steuern wird jedoch für beide Kraftstoffarten in kg bzw. t gerechnet (durchschnittl. spez. Gewicht für VK etwa 0,75). Die Preispolitik hinsichtlich der Kraftstoffe für den Straßenverkehr war im Dritten Reich von dem Grundsatz beherrscht, durch Zölle auf die Einfuhr das inländische Preisniveau auf einen Stand zu heben, der der deutschen Erzeugung aus Bohrungen, durch Synthese und Hydrierung ausreichende Erlöse sicherte. Allerdings gingen die Zölle über das zur Erreichung dieses Zweckes unbedingt Nötige hinaus, so daß das durch Zölle plus Einfuhrpreise sich ergebende Preisniveau es noch ermöglichte, die deutsche Erzeugung mit einer Mineralölsteuer zu belasten. Belastungsbild bis zum Ende des Krieges Die tatsächlich dem Staat zufließende Belastung bis zum Ende des Krieges betrug: a) für importierte Kraftstoffe VK — RM 281,60 pro t (Zoll + Tarazuschlag + Umsatzausgleich steuer) DK — RM 204,70 pro t (Zoll + Tarazuschlag + Umsatzausgleich steuer + DK-Fonds). Vergleichsweise sei bemerkt, daß noch 1930 die Zollbelastung für VK RM 77,40 pro t. und für DK 18,— pro t betrug, b) für Kraftstoffe aus deutschem Rohöl VK — RM 60,— pro t (Mineralölsteuer) DK — RM 39,— pro t (Mineralölsteuer). Auch hier sei nebenbei erwähnt, daß 1930 die Steuer für VK RM 38,— pro t ...
Kommentare