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... Special. La ligne reclame Ir. 1.50. Rtccpllon des annonces, dernier d£lal mard! midi. Zur internationalen Gültigkeit des kantonalen Führerscheines. 0 Wer den Ausweis irgend eines Kantons für die bestandene Fahrprüfung besitzt, ist überall in der Schweiz fahrberechtigt, so lange er nicht im Kanton Genf Wohnsitz nimmt. Es wird das manchem schweizerischen Automobilisten nicht bekannt sein, ist aber Tatsache und hängt damit zusammen, dass Genf dem schweizerischen Automobilkonkordat nicht angehört. Die Konkordatskantone anerkennen gegenseitig die Fahrprü- fungsausweise, und so viel wir wissen, wird die Sache von und gegenüber den andern Kantonen ebenso gehandhabt, abgesehen vom Kanton Genf, der natürlich im Reiseverkehr seine Strassen für jeden offen halten muss, -dessen Wagen eine schweizerische Nummer trägt. Siedelt aber ein Zürcher nach Genf über und will er z;i Jahresbeginn mit der Steuerentrichtung seine Fahrbewilligung erj neuem, so verlangen die Genfer, dass der Herr gleich wie ein Anfänger nochmals ein Examen ablegt. Ohne Frage ist Genf dazu berechtigt, und fraglos auch liegt der Grund darin, dass man in Genf so gut wie an andern Orten weiss, wie gering die Anforderungen sind, die in gewissen. Kantonen an den Fahrprüf ungskandidaten gestellt werden. In der « Automobil- Revue » haben wir selber wiederholt schon eine Verschärfung der Prüfungsbedingungen ...
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