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... z. 13. ebenso in Buenos-Aires und Rio de Janeiro, gang und gäbe sind. Wir sind in Deutsch- Abb. 2 so daß er diejenigen Folgerungen daraus zu ziehen vermag, welche der glatten Abwickelung des Verkehrs dienen. Es ist also anzustreben, daß man ohne Zuhilfenahme eigener Beleuchtung all das, was sich auf der Straße bewegt, einwandfrei wahrnehmen, Litfassäulen, Straßenund Warnungsschilder, Verkehrsposten usw. erkennen kann. Wie liegen die Verhältnisse nun *n Wirklichkeit? der blendenden Scheinwerfer geführt haben, müssen auch zum Verbot ungeeigneter Straßenlampen führen. Die Deutsche Beleuchtungstechnische Gesellschaft hat Richtlinien aufgestellt, welche als Anhaltspunkte für Straßenbeleuchtung dienen sollen. Darin werden für die verschiedenen Kategorien von Straßen Mindest - Beleuchtungsstärken vor geschrieben, es wird auch auf Gleichmäßigkeit der Beleuchtung und Vermeidung von Blendende Gaslaternen oder veraltete elektrische Lampen beleuchten wohl ihren nächsten Umkreis, lassen aber den größten Teil der Straßen dunkel liegen und erzeugen auf diese Weise eine völlig unzureichende, fleckige und ungleichmäßige Beleuchtung. In einer gutbeleuchteten Straße liegt für einen Kraftfahrer gar kein Bedürfnis vor, seine Scheinwerfer einzuschalten. Bekanntlich ist ja das Einschalten der großen Scheinwerfer innerhalb der großen Städte ...
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