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... im ungünstigsten Fall sogar zum Genickbruch. Die Kopfstütze hat die Aufgabe, den gefährlichen Genickschlag zu verhindern. Sie kann dies aber nur dann wirksam, wenn sie erstens richtig eingestellt ist und zweitens so hoch reicht, daß der Kopf nicht über sie hinweggeschleudert wird. Was unter ausreichend hoch zu verstehen ist, definiert bislang immer noch eine veraltete, seit 1973 gültige ECE-Regelung: Dort wird bei der Bestimmung der Kopfstützen höhe vom sogenannten 50%-Mann ausgegangen. Das heißt: Die in der ECE-Norm geforderte Kopfstützenhöhe ist nur für diejenigen 50% der männlichen Bevölkerung zwischen 16 und 60 Jahren optimal, die nicht größer als 1,73 m sind. Bei größeren Personen - das sind immerhin ebenfalls 50% aller Männer - akzeptiert die ECE-Regelung dagegen, daß sie weniger gut geschützt werden. Sicherheit sollte jedoch keine Frage der Körpergröße sein. Deshalb haben sich die ADAC-Techniker bei der Untersuchung der heute eingebauten Kopfstützen nicht an der überholten ECE-Regelung, sondern am 95 1/2-Mann orientiert. Er ist 1,84 m groß und wird nur noch von 5 1/2 seiner männlichen Zeitgenossen übertroffen. Zum Test, in dem es ausschließlich um die Kopfstützenhöhe ging: Nachdem die Sitzlehne richtig eingestellt und die Kopfstütze ganz herausgezogen Vorbildlich: Diese BMW-Kopfstütze ist in der Höhe so ...
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