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... des schweizerischen Lastwagenbestandes herbeigeführt haben, weiterhin aufrecht erhalten bleiben. Es bedeutet eine vollständige Verkennung der tatsächlichen Verhältnisse, wenn man bei den Behörden glaubt, einige hundert Franken Steuerrückvergütung genügen, um eine Umstellung in die Wege zu leiten. Solange die Besitzer schwerer Schweizer Lastwagen zum vornherein als verdächtig behandelt werden, solange ihnen für geringfügige Ueberlastungen Bussen drohen, welche im Wiederholungsfalle die Höhe der in Aussicht genommenen Subventionen übersteigen, solange ist es vergebliches Bemühen, ihr Interesse an der Anschaffung militärtauglicher Fahrzeuge zu wecken. Für die Holzgaswagen hat man das Gesamtgewicht um eine Tonne erhöht, weil die um ihren Holzabsatz besorgten Kantone auf die Bundesbehörden drückten; den Begehren der Wirtschaft dagegen stehen die gleichen Behörden verständnislos gegenüber. Und doch bewegen sich diese Wünsche in vernünftigen Grenzen. Worauf sie hinauslaufen, das ist eine Erweiterung der Gesamtgewichtsgrenzen für Lastwagen auf 12 Tonnen und für Lastenzüge auf 18 Tonnen, die Anpassung der Geschwindigkeitsbeschränkungen an die neuzeitlichen Verhältnisse und die Beseitigung des Verbotes der Verwendung von Vierachsanhängewagen. Je eher man diesen Forderungen Gehör schenkt, desto rascher wird unsere Landesverteidigung in den Besitz der von ihr ...
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