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... aber hatte, wenigstens nach Ansicht des Gerichtes, der Verunglückte, ein iOjähriger Schiffshändler, verstoßen. Er hatte seinen 68jährigen Vater bei sich im Wagen. Die Angaben, die die sich widersprechenden Zeugen über die Geschwindigkeit des Unglückswagens machen, variieren zwischen 50 und 75 km/st. Um die frühe Morgenstunde (etwa 7.15 Uhr) war die Straße völlig frei, nur der Wagen des Dr. H. habe vor der Kreuzung gehalten und es bestand kein Grund zu der Annnahme, daß dieser plötz lich weiterfahren würde. Der angeklagte Chirurg versicherte, daß er seit Jahrzehnten unfallfrei fahre. Mit nachdrück licher Betonung behauptete er, stets so zu fah ren, daß er auf 2 bis J Meter anhalten könne. Bei schlüpfrigem Wetter sei er noch vorsichtiger. Jedenfalls habe er an der Kreuzung vorschrifts mäßig gehalten sowie mehrmals nach links, rechts und geradeaus gesehen, bevor er zur Überque rung der Sierichstraße ansetzte. Er sei ange fahren, nachdem er auf dieser kein Fahrzeug ge sehen habe und gleich darauf sei der Zusammen stoß mit dem in hoher Fahrt herankommenden Wagen erfolgt. Während der Staatsanwalt die Verletzung des Vorfahrtsrechtes durch den Angeklagten für erwiesen hielt und einen Monat Gefängnis oder ersatzweise 1 500 DM Geldstrafe beantragte, sprach ihn das Gericht auf Kosten der Staats kasse frei, da die Fahrgeschwindigkeit des Ver unglückten ...
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